Aktuell werden die Vermittler in neun Bundesländern von den Gewerbebehörden überwacht. In sieben Bundesländern sind die Industrie- und Handelskammern zuständig. Auf den Wechsel in Richtung BaFin hatte sich die Große Koalition im vergangenen Jahr geeinigt. Das Bundeskabinett hat das sogenannte Finanzanlagenvermittler – Aufsichtsübertragungsgesetz FinAnlVÜG bereits durchgewunken. Ziel ist es, dass Vermittler mit einer Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) ab dem 1. Januar 2021 von der BaFin beaufsichtigt werden.

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Scharfe Kritik gab es darauf von mehreren Vermittlerverbänden. „Zu einer Zeit, in der gerade der Mittelstand voraussichtlich extrem von den Auswirkungen der Corona-Epidemie getroffen wird, halten wir es für ein denkbar falsches Zeichen, dieses mittelstandsfeindliche Gesetz weiter voranzutreiben.“, monierte Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW. Der VOTUM Verband befürchtet, dass viele Vermittler durch den drohenden Wechsel aufgeben. Dadurch könne die Beratung von vielen Verbrauchern nicht mehr sichergestellt werden.

Ausschüsse lehnen BaFin-Aufsicht für 34f-Vermittler

Anfang Mai hatten sich schließlich der Wirtschafts- und Finanzausschuss des Bundesrates den geplanten Wechsel der Aufsicht für 34f-Vermittler genauer angesehen. Dabei kamen beide Ausschüsse zu einem klaren Urteil. In einer gemeinsamen Schreiben erklärten sie daraufhin, dass sich die bisherige Regelung mit Zuständigkeit der Industrie- und Handelskammern (IHKen) und der Gewerbeämter bewährt habe. Auch ließen sich keine Missstände erkennen. Schließlich habe es sich bei den bekannten Finanzskandalen stets um Produkt- oder Institutsskandale gehandelt. Daher sei die Übertragung der Aufsicht in Richtung BaFin nicht zu rechtfertigen.

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„Die Übertragung der Aufsicht auf die BaFin wäre mittelstandsfeindlich und würde auch aus Sicht des Verbraucherschutzes keine Verbesserung bringen.“, heißt es in dem Papier. Denn die neue Aufsicht wäre mit deutlich höheren Kosten für die Vermittler verbunden und dies könnte viele freie Finanzanlagenvermittler dazu bewegen, die Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung zurückzugeben. Vermittler in größeren Vertrieben sind regelmäßig unter einem Haftungsdach verbunden. Sie wären von diesem Plan weniger betroffen. Aus Verbrauchersicht wäre die Aufgabe der unabhängigen Vermittler jedoch ein schwerer Schlag. Dann würde sich der Anteil der gebundenen Vermittler am Vermittlermarkt deutlich erhöhen und es wäre für Kunden erheblich schwerer eine unabhängige Beratung zu bekommen. Ergo sei der geplante Transfer der Aufsicht abzulehnen.

Bundesregierung wischt Zweifel weg

Nun hat die Bundesregierung auf die Aussagen aus dem Bundesrat reagiert und es bleibt dabei, der Wechsel solle zum 1. Januar 2021 stattfinden. So heißt es in Gegenäußerung der Bundesregierung auf die Stellungnahme des Bundesrates: "Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass eine Aufsichtsübertragung vor dem Hintergrund der bestehenden organisatorischen Zersplitterung der Aufsicht, welche sich negativ auf deren Einheitlichkeit und Qualität sowie den Anlegerschutz auswirken kann, erforderlich ist."

Ob sich die Qualität der Beratung und der Anlegerschutz durch die Aufsicht der BaFin verbessern, ist mindestens fraglich. Immerhin drohten viele freie Vermittler mit der Rückgabe der Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung. Das würde auf eine vermutlich deutlich geringere Anzahl an unabhängigen Beratern hinauslaufen.

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In der Gegenäußerung merkt die Regierung zudem an, dass die aktuelle Art der Aufsicht nicht mehr sachgerecht sei. Dies sei gerade vor dem Hintergrund der Überlagerung des Aufsichtsrechtes durch europäische Regelungen von Bedarf. Letztlich gäbe es für die geplante Übertragung "keine geeigneten Regelungsalternativen". Auch einer zweistufigen Lösung, welche eine Koordinierungsfunktion der BaFin bei der Aufsicht durch kommunale Behörden und der Industrie- und Handelskammern vorsieht, erteilte die Bundesregierung eine Absage: "Eine solche Regelung wäre nach Auffassung der Bundesregierung verfassungsrechtlich bedenklich.". Lediglich die Kosten- und Personalkalkulationen sollen nochmals überprüft werden. Im Gesetzentwurf war der Erfüllungsaufwand auf etwa 5,2 Millionen Euro und der laufende Erfüllungsaufwand auf rund 36,4 Millionen jährlich beziffert worden.

Einen letzten Versuch das Vorhaben zu kippen, wird es morgen (27.05.2020) geben. In einer öffentlichen Anhörung wird sich der Finanzausschuss des Bundestags auch die Meinungen der Vermittler anhören. So sollen die Vermittlerverbände AfW und Votum das Ruder rumreißen. Auch Finanzexperte Matthias Beenken wird angehört.

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