Betriebsschließungsversicherung: Axa zeigt erstes Entgegenkommen
Im Streit um Betriebsschließungsversicherungen strebt die Axa offenbar einen Kompromiss mit Geschädigten an, die Hotels oder Restaurants infolge der Corona-Pandemie dicht machen mussten. Konzernchef Thomas Buberl sagte in einem Radio-Interview, man habe hierfür 500 Millionen Euro zurückgestellt. Erst vor wenigen Tagen erlitt die Axa im Rechtsstreit mit einem Pariser Restaurant-Betreiber eine bittere Niederlage.
Der französische Axa Konzern will einen Teil der Hoteliers und Restaurant-Besitzer entschädigen, die eine Betriebsschließungs-Police bei dem Versicherer abgeschlossen haben. Das sagte Vorstandschef Thomas Buberl in einem Radio-Interview, wie Versicherungswirtschaft Heute aktuell berichtet. 500 Millionen Euro wolle der Versicherer bereithalten, um kleinere Unternehmen zu entschädigen.
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Niederlage vor Pariser Gericht
Damit reagiert die Axa auf eine Niederlage in erster Instanz vor dem Pariser Handelsgericht. Die Richter hatten dem Versicherer verpflichtet, den Gastwirt Stéphane Manigold mit 45.000 Euro zu entschädigen, nachdem vier seiner Restaurants in der französischen Hauptstadt dicht machen mussten (der Versicherungsbote berichtete).
Manigold hatte sich gegen Betriebsverluste infolge behördlich angeordneter Schließungen versichert: so glaubte er zumindest. Aber die Axa wollte zunächst nicht zahlen und begründete dies damit, dass sie nur bei Auftreten eines konkreten Corona-Falls im Betrieb zahlen müssen, nicht aber bei vorsorglichen Betriebsschließungen.
Ursprünglich hatte die Axa angekündigt, in Berufung gehen zu wollen: offenbar nun aber ihre Entscheidung korrigiert. Doch die Sache könnte aus Sicht der Betroffenen einen Haken haben. So wolle Buberl zunächst nur jene Restaurantbesitzer entschädigen, die ähnliche Verträge wie Manigold halten. „Diese Verträge machen weniger als zehn Prozent aller Verträge mit Restaurantbesitzern aus, und ich bin zuversichtlich, dass wir eine Lösung finden werden“, sagte Buberl laut VW Heute.
Vergleichsangebot
Doch Buberls zitierter Satz verweist auf ein weiteres Problem: Auch jetzt können die Versicherten nicht auf die volle Summe hoffen, wenn sie sich nicht mit der Axa vor Gericht streiten wollen. Denn keineswegs sei die Axa bereit, die gesamte Schadensumme auszuzahlen, schreibt das Magazin: Es handle sich um ein Vergleichsangebot.
Wie hoch dieses Angebot ausfällt, geht aus dem Beitrag nicht hervor: Buberl nannte keine konkreten Details. Ein Experte solle nun die exakte Schadenhöhe bemessen.
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Auch in Deutschland stellt sich das Gros der Versicherer quer und will Kundinnen und Kunden, die ihren Betrieb gegen Betriebsschließung abgesichert haben, nicht mit der vollen Summe entschädigen, wenn sie aufgrund der Corona-Pandemie Verluste einbüßten. Das führte am Freitag sogar zu einem Satire-Beitrag in der ZDF Heute Show (der Versicherungsbote berichtete).