Berufsunfähigkeitsversicherungen für Raucher müssen nicht teurer sein
Raucherinnen und Raucher – das sind rund 23 Prozent der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland – sollten bei der Auswahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) genau hinschauen. Die Preisunterschiede zwischen Raucher- und Nichtraucher-Policen differieren bei den einzelnen Anbietern erheblich. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des auf Versicherungslösungen spezialisierten Software-Entwicklers Inveda.net GmbH aus Leipzig.
Für die Analyse nutzte das Unternehmen das eigene Tool IMA (Inveda Makler Assistent). Zwei Muster-Interessenten wurden dafür angelegt: Beide sind vierzig Jahre alt, arbeiten im Büro, verdienen 22.000 Euro netto im Jahr und möchten eine BU-Rente von monatlich 1.600 Euro absichern, die sich im Leistungsfall um zwei Prozent pro Jahr erhöhen soll. Das Geschlecht spielt keine Rolle, da seit Dezember 2012 nur noch sogenannte Unisex-Tarife erlaubt sind.
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Einziger Unterschied zwischen den beiden potenziellen Kunden: einer raucht, der andere nicht. Mit diesen Informationen wurden 36 Tarife von 17 verschiedenen Versicherungsunternehmen abgefragt. Sogenannte Starter-BU-Verträge, die Berufseinsteigern einen günstigeren Beitrag bieten, wurden dabei nicht berücksichtigt. Sie passen nicht zur gewählten Zielgruppe.
Die besten fünf Angebote stammten von der AXA, der Basler, der Canada Life, der Dialog und der Interrisk. Sie wurden im Detail verglichen. Bei zwei Versicherern (AXA und Interrisk) waren die BU-Tarife für Raucher und Nichtraucher identisch, in der Spitze (Canada Life) waren fast 19 Prozent Aufschlag fällig – mehr als 21 Euro pro Monat.
Verzicht auf Umorganisations-Klausel
Der Testsieg nach Leistungsumfang ging an die Dialog Lebensversicherung für den Tarif SBU-Professional. Der Maklerversicherer der Generali-Gruppe mit Sitz in Augsburg setzte sich knapp gegen die Basler durch.
Die Experten von Inveda.net empfehlen die BU-Versicherung der Dialog besonders für Selbstständige. Grund dafür ist der Verzicht auf eine Umorganisationsklausel: Die Dialog betrachtet bei der Umorganisation eine Einkommenseinbuße von 20 Prozent oder mehr als unzumutbar und verzichtet auf die Umorganisation, wenn die versicherte Person eine akademische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und zuletzt in ihrer täglichen Arbeitszeit mindestens zu 90 Prozent kaufmännische oder organisatorische Tätigkeiten ausgeübt hat.
Bei solchen Verträgen kommt es oft zum Streit darüber, ob eine solche Neuorganisation zumutbar und zweckmäßig ist. Der Raucher-Zuschlag der Dialog ist übrigens mit 8,1 Prozent bzw. rund acht Euro im Monat der günstigste unter den drei Unternehmen, die einen Mehrbeitrag verlangen.
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Zu bedenken gilt es aber, dass ein komplexer Vertrag wie eine Berufsunfähigkeits-Versicherung nicht pauschal empfohlen werden kann: welche die richtige ist, hängt auch von individuellen Faktoren und der konkreten Lebenssituation der Versicherungsnehmerin bzw. des Versicherungsnehmers ab. Deshalb empfiehlt sich eine umfassende Beratung.