Was es mit Blick auf Berufsgruppen zu beachten gilt
Hinzu kommt vor allem bei Schülern, dass ich von der günstigeren Berufsgruppe profitieren kann. Denn Schüler sind günstiger zu versichern als handwerkliche Berufe. Aber eben teurer als akademische Berufe.
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- Was es mit Blick auf Berufsgruppen zu beachten gilt
- Jede Konkretisierung schränkt Schutz ein
Wenn ich nun mit großer Wahrscheinlichkeit sagen kann, dass der Junge mal die Schreinerei übernehmen wird, ist es sinnvoll, schon als Schüler die BU-Versicherung abzuschließen. Die Ersparnis kann über die Laufzeit im 5-stelligen Bereich liegen.
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Sind die Eltern Akademiker, ist es eher wichtig, dass der Vertrag eine Klausel enthält, die es mir erlaubt, bei Berufseintritt prüfen zu lassen, ob ich nicht im neuen Beruf günstiger zu versichern bin. Kleiner Tipp für die Verkaufsprofis: Ich sollte dem Kunden an dieser Stelle immer die höhere Absicherung empfehlen und nicht die Beitragsersparnis. Denn tatsächlich wird mein Kunde ja auch mit Berufseintritt einen höheren Bedarf denn als Schüler haben.
Die beste Versicherung - nicht so wichtig?
Es gibt also für Kunden und Vermittler einige gute Gründe, um frühzeitig eine Berufsunfähigkeits-Versicherung abzuschließen. Die Frage lautet nun, welches die beste Versicherung für Schüler oder Studenten ist.
Meine Antwort, und jeder ist herzlich eingeladen, eine andere Meinung zu haben, lautet: Es ist aus einigen Gründen nicht so wichtig. Vielleicht ist es sogar egal. Aber da hab ich noch nicht bis zum Ende gedacht.
Der erste Grund, warum eine spezielle Klausel für Schüler und Studenten nicht so wichtig ist, lässt sich quantitativ begründen. Schließt der Schüler mit 15 oder der Student mit 20 eine BUV ab, so ist er noch zwischen drei bis zehn Jahre Schüler oder Student. Die restlichen 42-49 Jahre ist er in irgendeinem Beruf. Da fühlt es sich nicht richtig an, eine Empfehlung für diese oder jene Klausel auszusprechen, die nur einen so kurzen Zeitraum betrifft. Vor allem nicht, wenn eine andere Klausel für die gesamte Laufzeit wichtiger wäre.
Qualitativ unterscheidet sich der „Beruf“ des Schülers und des Studenten von allen anderen nur in einer Sache: Du verdienst damit kein Geld. Du deckst also keinen tatsächlichen Bedarf. Du bräuchtest also nur eine Art Anwartschaft, die aber schon leistet, falls du komplett und für immer aus dem Arbeitsmarkt raus bist.
Alles darüber hinaus ist uninteressant. Ein Schüler muss keine 1.000 Euro oder 1.500 Euro versichert haben. Er braucht die Option, seinen Gesundheitszustand zu sichern und mit Berufseintritt eine BU-Versicherung in angemessener Höhe abschließen zu können.
Aber bitte nicht als Option in einer Rentenversicherung. Hier sind die Kosten meist hoch und gut versteckt. Und zumindest Produkte aus der Vergangenheit haben es selbst nach zehn Jahren nicht geschafft, die eingezahlten Beiträge zu erwirtschaften. Ausnahmen gibt es auch hier, aber dennoch ist hier Vorsicht geboten.
Bei den Studenten ist es einigermaßen sinnvoll, die konkrete Verweisung genauer zu regeln. Denn da der Versicherte als Student kein Einkommen erzielt hat, kann er in der konkreten Verweisung auch nicht argumentieren, dass er erst verwiesen werden könne, wenn er mehr als 80 Prozent des letzten Einkommens verdiene.
Es ist aber durchaus gerecht, so zu argumentieren. Denn während des Studiums nimmt der Student die Entbehrungen auf sich: in der Hoffnung, später als Akademiker gut zu verdienen.
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In der Praxis kann das so aussehen, dass ein Student aus gesundheitlichen Gründen seine Praktika nicht ablegen kann. In einem anderen Studiengang wäre das möglich. Nun ist aber seine Lebensplanung so weit vorangeschritten, dass er sein Gehalt in einem Jahr fest eingeplant hat. Vielleicht ist er schon verheiratet oder hat ein Kind. Da wäre es nur fair, wenn er während einer Umschulung von der Versicherung unterstützt würde und die Leistung erst dann eingestellt wird, wenn er 80 Prozent des Gehalts, das in der Regel mit dem Abschluss seines letzten Studiengangs erreicht wird, in seinem neuen Job verdient.
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