Corona: Die Haftpflichtkasse soll Deckungszusage bei Betriebsschließungs-Policen kassiert haben
Im Streit um Betriebsschließungs-Versicherungen sieht sich Die Haftpflichtkasse aus Darmstadt aktuell verbitterten Vorwürfen von Versicherungsmaklern und ihren Kundinnen und Kunden ausgesetzt. Noch im März habe der Versicherer auf seiner Webseite öffentlich kommuniziert, dass das neue Coronavirus COVID-19 mitversichert sei - und dann seine Deckungszusage zurückgezogen. Die Hessen müssen sich auf eine Klagewelle einstellen.
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- Klagewelle droht
Die Haftpflichtkasse, bis 2017 als „Haftpflichtkasse Darmstadt“ (HKD) bekannt, ist ein mittelständischer Versicherer, der bei Versicherungsmaklern einen guten Ruf genießt. Eigentlich, denn aktuell droht sie viel gewonnenes Renommee zu verspielen. Anlass ist erneut der Streit um Betriebsschließungsversicherungen und die Coronakrise. Die Hessen müssen sich nicht allein den Vorwurf gefallen lassen, ihre Kundinnen und Kunden hängen zu lassen - sondern diese regelrecht getäuscht zu haben.
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Webseite des Versicherers: „Coronavirus mitversichert“!
Der Hintergrund: Auch Die Haftpflichtkasse weigert sich, Hoteliers und Gastronomen im Rahmen von Betriebsschließungs-Policen zu entschädigen, wenn sie aufgrund des Corona-Lockdowns ab Mitte März schließen mussten: zumindest über jene 15 Prozent der versicherten Summe hinaus, die im sogenannten Bayrischen Kompromiss vereinbart wurden. Den vollen Betrag aber will der Versicherer nicht erstatten. Gegenüber dem Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler (BDVM) äußerte der Versicherer bereits, dass präventive Maßnahmen von Behörden nicht in ihren Policen mitversichert seien.
Aktuell aber informiert die Rechtsanwaltskanzlei Wilhelm Rechtsanwälte darüber, dass der Versicherer noch Anfang März eine Deckungszusage für das neue Coronavirus zugesichert hat, nachdem dieses im Januar vom Bundesgesundheitsministerium als meldepflichtige Krankheit in das Infektionsschutzgesetz (IfSG) aufgenommen worden war.
Wörtlich teilte die Haftpflichtkasse auf ihrer Webseite damals mit: „Am 01.02.2020 wurde der Coronavirus als meldepflichtige Krankheit im IfSG mit aufgenommen. Da wir u.a. Krankheiten nach §§ 6 und 7 des IfSG versichert haben, gilt eine Betriebsschließung durch eine Behörde aufgrund des Coronavirus im Rahmen unserer Bedingungen als mitversichert.“. Diese Zusage sei später wieder gelöscht wurden (Siehe Screenshot).
Doch damit nicht genug. Wortgleich seien zu Beginn des Monats März schriftliche Aussagen durch verschiedene Sachbearbeiter der Haftpflichtkasse gegenüber Versicherungsmaklern erteilt worden. Zu diesem Zeitpunkt aber war noch nicht abzusehen, dass bald schon ein nie dagewesener Lockdown die deutsche Wirtschaft lahm legen sollte. Erst als klar geworden sei, dass es zu flächendeckenden Schließungen von Restaurants, Gaststätten und Hotels kommen würde, habe sich die Kommunikation des Versicherers um 180 Grad gewendet - seitdem lehne der Versicherer eine Übernahme der Kosten rigoros ab, berichtet die Anwaltskanzlei.
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Die Düsseldorfer Juristen beklagen darüber hinaus, dass die Haftpflichtkasse kein Entgegenkommen zeige: Gespräche über den Versicherungsschutz seiner Kunden lehne der Vorstand seit der Kehrtwende ab. Aber auch ihre Vertriebspartner droht die Haftpflichtkasse zu verschrecken. Denn in Maklergruppen und -foren wird die harte Haltung der Haftpflichtkasse ebenfalls scharf kritisiert, wie Recherchen des Versicherungsboten zeigen. Die Reaktionen auch hier: teils Wut und Unverständnis.
Klagewelle droht
Der Haftpflichtkasse droht nun eine Klagewelle enttäuschter Kundinnen und Kunden: Rund 50 Gastronomen und Hoteliers lassen sich allein durch Wilhelm Rechtsanwälte gegen den Versicherer vertreten, wie die Kanzlei in ihrem Pressetext berichtet.
Ursprünglich Spezialversicherer für Hotels und Gaststätten
Vieles spricht dafür, dass die Hessen nun besonders stark von den Betriebsschließungen infolge der Coronakrise betroffen sind. Ursprünglich firmierte Die Haftpflichtkasse unter dem vollständigen Namen: „Haftpflichtkasse Darmstadt – Haftpflichtversicherung des Deutschen Hotel und Gaststättengewerbes VVaG“. Als Spezialversicherer gestartet, hatte und hat der Versicherungsverein einen großen Kundenstamm im Bereich Gastronomie und Hotellerie. Erst im Jahr 1995 öffnete sich der Anbieter überhaupt gegenüber dem Privatgeschäft.
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Für die anstehenden Rechtsstreite sieht die Kanzlei Wilhelm Rechtsanwälte gute Chancen, dem Versicherer doch noch die volle Summe aus den Betriebsschließungs-Policen abringen zu können. „Im Auftrag eines Großteils der von uns vertretenen Kunden reichen wir gegenwärtig Klagen ein. Die Aussagen der Haftpflichtkasse zu Beginn der Corona-Krise werden wir vor Gericht einbringen. Wir sehen gute Erfolgsaussichten für die Versicherungsnehmer“, erklärt Mark Wilhelm, Managing Partner bei den Düsseldorfern.
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