Risiko: Unterschätze Gefahr im Pensionsstall

Pensionsstallbesitzer können aber auch für verletzte oder gar verunglückte Pferde haften. Sie sind für das Wohlergehen der in Verwahrung genommenen Pferde verantwortlich. Pferdebesitzer können sich folglich mit Ansprüchen an den Stallbesitzer wenden und die Kosten einer tierärztlichen Behandlung des Pferdes – bei Tod des Pferdes den Wert des Lieblings – vom Stallinhaber zurückverlangen.

Anzeige

Häufig unterschätzte Gefahr ist der bauliche Mangel. Wird beispielsweise ein Pensionsstall gepachtet, muss vom Pächter Sorge getragen werden, dass alle Vorschriften eingehalten werden. Das Pensionspferd bezieht die Pferdebox. Am nächsten Morgen findet der Mitarbeiter das Pferd liegend auf dem Boden. Es hat sich in der Nacht ein Bein gebrochen. Der Tierarzt kann es nur noch erlösen und einschläfern. Ursache für den Bruch soll ein zu großer Spalt zwischen Stalltür und Fußboden sein. Dies bestätigt im Folgenden auch ein Sachverständiger. Der Pensionsstallpächter hätte diesen baulichen Mängel vor Bezug eines Pferdes beseitigen müssen. Er muss für den Verlust des Pferdes und die Kosten des Tierarztes aufkommen.

Achtung: Bauliche Mängel sind nicht nur Ursachen bei gepachteten Betrieben. Bei Umbauten muss der Pferdestallbesitzer alle gesetzlichen Vorschriften einhalten. Sogenannte Obhutsschäden – also Schäden am Pensionspferd – sollten sinnvoll abgesichert werden.

Ertragsausfall bei Pferdebetrieben

Das Zusammentreffen vieler Pferde birgt auch Gefahren für ihre Gesundheit. Die Ansteckungsgefahr mit einer Pferdeseuche oder mit übertragbaren Krankheit wie beispielsweise Herpes und Druse ist besonders bei wechselndem Pferdebestand erhöht. Eine infektiöse Pferdekrankheit kann auch erhebliche finanzielle Folgen für Reitställe mit sich bringen. Was bedeutet das? In einem Ausbildungsstall mit zwölf Pferden kommen pro Monat drei neue junge Pferde hinzu. Anfang des Monats wird durch ein neues Pferd Herpes in den Stall getragen. Aufgrund der vorbeugenden Maßnahmen und Quarantänezeiten bleiben die neuen Pferde aus. Es entsteht ein Ertragsschaden von 2.500 Euro pro Monat.

Anzeige

Eine Absicherung gegen den Ertragsausfall kann hier eine Ergänzung zur dringend empfohlenen Betriebshaftpflicht sein. Pferdebetriebe können sich gegen Ertragsausfall absichern, wenn der Umsatzeinbruch in Folge einer anzeigepflichtigen Pferdeseuche, Druse oder Herpes erfolgt. Bei gänzlicher oder teilweiser Unterbrechung des versicherten Betriebs wird der dadurch entstandene Ertragsschaden ersetzt.

vorherige Seite
Seite 1/2/