Ganz klar: in der Ecke unserer Kunden. An ihnen und ihren Bedürfnissen richten wir unser Unternehmen und unsere Produkte aus. Und da es viele Kunden und Verbraucher gibt, denen eine Behandlung aus dem Bereich der Alternativmedizin wichtig ist, bieten wir für diese auch entsprechende Tarife an.

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Können Sie beispielhaft drei oder vier populäre alternative Verfahren nennen?

Eine Domäne der Heilpraktiker ist die klassische Homöopathie mit hochpotenzierten Einzelsubstanzen. Die Ende des 18. Jahrhunderts entwickelte Medizintheorie geht davon aus, dass eine Substanz, die in hoher Dosierung ein Krankheitssymptom auslösen würde, das dem zu behandelnden ähnlich ist, dieses in hoher Potenzierung zum Verschwinden bringt, indem sie die körpereigene Regulation stimuliert. Populär ist auch die Osteopathie, die im 19. Jahrhundert entstanden ist. Der Osteopath regt mit manuellen Techniken die Selbstheilung bei verschiedensten Krankheitsbildern an. Jahrtausende alt sind das indische Ayurveda und die Traditionelle Chinesische Medizin (TCM). Beide Heilsysteme basieren auf Denkansätzen, die von den Erkenntnissen der modernen Naturwissenschaften abweichen. Dennoch wird Akupunktur beispielsweise in der orthopädischen Praxis nicht selten eingesetzt, zum Beispiel bei Kniegelenksarthrose.

Was empfehlen Sie Maklern, die Heilpraktiker-Zusatzversicherungen vermitteln wollen?

Wie bereits erwähnt, ist das Thema Gesundheit eine wichtige Tür zum Kunden. Und Zusatzversicherungen sind hier ein guter Schlüssel. Bei der Bedarfsermittlung ist es sinnvoll, neben den üblichen Absicherungen über ambulante, stationäre oder Zahntarife auch eine Affinität zu alternativen Heilmethoden beim Kunden abzufragen. Vielleicht hatte er ja schon einmal positive Erfahrungen mit Akkupunktur, Osteopathie oder ähnlichem gemacht und würde bei künftigen Beschwerden auch gerne wieder solche Methoden in Anspruch nehmen. Allerdings zahlt die gesetzliche Kasse nichts oder nur einen kleinen Teil. Hier kann dann eine private Zusatzversicherung punkten. Aber Achtung, auch hier gilt: Für eine Kostenübernahme muss immer eine medizinische Notwendigkeit vorliegen. Wellnessbehandlungen werden auch von der privaten Krankenversicherung nicht übernommen.

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Die Fragen stellte Sven Wenig

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