Wer als Finanzanlagenvermittler nach Paragraph 34f der Gewerbeordnung tätig ist, wird aktuell noch von den regionalen Industrie- und Handelskammern (IHKen) überwacht. Noch, denn die Aufsicht soll zur Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übertragen werden. Darauf hatte sich die Große Koalition im letzten Jahr geeinigt, das Bundeskabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Bereits ab kommendem Jahr sollten die Vermittler von der BaFin beaufsichtigt werden.

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Doch was bereits so gut wie in trockenen Tüchern schien, scheint zunehmend ungewiss. Vor allem aus den Reihen der Union kam zuletzt Widerstand gegen das Vorhaben. Und so wird es immer unwahrscheinlicher, dass die Aufsicht tatsächlich zum neuen Jahr wechselt, wie auch ein heutiger Vorgang im Bundestag zeigt. Eigentlich sollte der Finanzausschuss über das Vorhaben tagen, doch die entsprechende Beratung wurde verschoben. Damit entfällt auch die für Freitag vorgesehene abschließende Beratung im Bundestag zu dem Vorhaben. Das berichtet das Onlineportal finanzwelt.de.

Zwist über Wechsel

Warum der Gesetzentwurf nicht wie geplant am Freitag verabschiedet wird, war jüngst auf den Seiten des Versicherungsjournals zu lesen. Während das SPD-geführte Bundesministerium für Finanzen auf einen schnellen Abschluss drängt, stellt vor allem der Wirtschaftsflügel der Unionsparteien das Vorhaben grundsätzlich infrage. Eine Notwendigkeit der Aufsichtsübertragung von den IHKen auf die BaFin sei nicht erkennbar, hatten sich die finanzpolitische Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag, Antje Tillmann, sowie der zuständige Berichterstatter Carsten Brodesser (beide CDU) positioniert.

Ziel des Vorhabens war es eigentlich, die Finanzaufsicht über Finanzanlagenvermittler zu vereinheitlichen. Nicht ganz unberechtigt, denn mit Blick auf die Ausbildung, den notwendigen Sachkunde-Nachweis und die Erlaubnis-Erteilung besteht aktuell ein Flickenteppich: Es kann passieren, dass in einem Bundesland höhere qualitative Anforderungen an die Vermittler gestellt werden als in einem anderen. Teils unterscheiden sich die Standards schon von Handelskammer zu Handelskammer: Derer gibt es immerhin 79 in Deutschland.

Zweifel an Umsetzbarkeit

Nachdem Vermittler-Verbände teils scharfe Kritik am Vorhaben übten, zweifelt aber insbesondere die Union an der Umsetzbarkeit des Vorhabens. Nicht ohne Grund: die BaFin müsste überhaupt erst einmal den erforderlichen Beamten-Apparat und die Infrastruktur für die Überwachung der Vermittler aufbauen. Das kostet Zeit und Geld. Bei den Kammern hingegen sind diese Strukturen bereits vorhanden und etabliert. Auch gibt es gute Gründe für die bisherige kleinteilige Aufsicht: regionale Besonderheiten, etwa mit Blick auf die Vermittlerschaft und Kundenstruktur, sollen bei der Aufsicht berücksichtigt werden.

Scharf kritisiert hatte die Pläne des Bundesfinanzministeriums im Februar Jürgen Steinmetz, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein (IHK). "Mit dem Gesetzesentwurf soll ein gut funktionierendes System zerschlagen werden", sagte Steinmetz dem Versicherungsboten. Er verwies auf zwei wesentliche Probleme der BaFin-Aufsicht: Viele Finanzanlagenvermittler sind zugleich auch als Versicherungsmakler tätig. Deren Aufsicht soll aber bei den IHKen bleiben. Folglich wären die Betroffenen gegenüber mehreren Behörden rechenschaftspflichtig, was einen deutlichen Mehraufwand bedeute (der Versicherungsbote berichtete).

Problem Numero zwei: Aus dem Gesetzentwurf gehe hervor, dass sich die Vermittlerinnen und Vermittler auf deutliche Mehrkosten gegenüber der jetzigen Situation einstellen müssten. Ein Beispiel: "Die Erteilung einer Erlaubnis für Finanzanlagenvermittler soll künftig 1.590 Euro kosten, für Vertriebsgesellschaften 2.485 Euro. Die Industrie- und Handelskammern erheben derzeit Gebühren für die Erlaubnis in Höhe von 310 bis 350 Euro", rechnete Steinmetz dem Versicherungsboten vor. Das schwächt eine Branche, die ohnehin massiv unter Nachwuchsmangel leidet.

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Pünktlicher Start unwahrscheinlich

Ob und unter welchen Umständen nun die BaFin-Aufsicht kommt, ist ungewiss. Wie das Versicherungsjournal aus informierten Kreisen berichtet, ist als Alternative im Gespräch, in Absprache mit den Bundesländern die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler zu vereinheitlichen. Das Bundesfinanzministerium dränge hingegen weiterhin auf einen schnellen Wechsel. Dass die Aufsicht wie geplant zum 1. Januar 2021 kommt, ist hingegen sehr unwahrscheinlich: Am 4. Juli beginnt die parlamentarische Sommerpause. Wird eine Einigung erst im Herbst erzielt, bliebe der BaFin und den Vermittlern kaum ausreichend Zeit, den Wechsel vorzubereiten.