Der Versicherer Württembergische hat an seiner Produktpalette im Bereich der Arbeitskraftabsicherung geschraubt. So gehört ab sofort auch eine Grundfähigkeitsversicherung zum Angebot des Stuttgarter Unternehmens. Diese soll die finanziellen Folgen bei einer Beeinträchtigung bestimmter körperlicher oder geistiger Fähigkeiten absichern. Dazu gehören beispielsweise Sehen, Hören, Sprechen, Gebrauch der Hände, Stehen, Gehen und Treppensteigen.

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Die Absicherung solle dann einspringen, wenn der Kunde die versicherte Grundfähigkeit für mindestens sechs Monate verliert. Die Rente werde dann so lange gezahlt, wie die Beeinträchtigung besteht. Bei dauerhaftem Verlust werde die Rente bis zum vereinbarten Versicherungsende bezahlt. Dies würde auch dann gelten, wenn die versicherte Person trotz Beeinträchtigung in der Lage ist weiterzuarbeiten. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor.

Der Abschluss der neuen Police soll schon für Kinder ab dem 7. Lebensjahr möglich sein. Zudem bestünde die Möglichkeit, die Grundfähigkeitsversicherung unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 30. Lebensjahr in eine BU-Absicherung umzuwandeln. Dafür müsse die GF-Versicherung allerdings schon vor dem 18. Geburtstag abgeschlossen werden.