Zugleich macht Christine Lambrecht (SPD), zuständige Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, deutlich, dass die Coronakrise Verbesserungen im Pfändungsschutz erfordert. "Die aktuelle Situation führt uns noch einmal deutlich vor Augen, wie schnell und unerwartet finanzielle Herausforderungen entstehen können. Neben den sozialen Sicherungssystemen ist daher ein ausgewogener Schutz vor Pfändungen unverzichtbarer Bestandteil einer solidarischen Gesellschaft. Diesen Schutz wollen wir deshalb maßvoll ausweiten und klarer regeln“, sagt Lamprecht.

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Viele Menschen sind infolge der Coronakrise in Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit gerutscht, Selbstständige verloren oft ihre kompletten Einnahmen. Entsprechend ist zu erwarten, dass die Zahl der Menschen mit P-Konto in den kommenden Monaten steigen wird. Die Bundesagentur für Arbeit rechnet zudem damit, dass die Zahl der Arbeitslosen erstmals seit zehn Jahren auf drei Millionen Menschen steigt.

Schutz der Lebensgrundlage

Das Pfändungsschutz-Konto war 2010 teils gegen den Widerstand der Banken und ihrer Verbände eingeführt worden. Zuvor hatten Verschuldete das Problem, dass ihnen oft das Konto gesperrt wurde und sie Miete und andere laufende Kosten nicht mehr bezahlen konnten, wenn Gläubiger auf ihr Konto zugriffen.

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Dennoch machen noch immer viele Bankhäuser einen Wechsel schwer, wie die Marktwächter Finanzen auf Grundlage zahlreicher Beschwerden und Stichproben berichten. "Verbraucher haben häufig noch mit hohen Preisen, eingeschränkten Leistungen und einer gewissen Stigmatisierung bei ihrer Bank zu rechnen, wenn sie ein P-Konto einrichten", schreibt der Dachverband der Verbraucherzentralen (vzbv) auf seiner Webseite.

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