...Großteil des Neugeschäfts mit Beihilfe-Berechtigten
Auch aufgrund steigender Beihilfe-Kosten zahlen immer mehr Bundesländer eine Pauschale, wenn sich Beamtinnen und Beamte gesetzlich versichern. Erstmals bot die freie Hansestadt Hamburg ab dem 1. August 2018 einen entsprechenden Zuschuss des Dienstherren an. Dem Beispiel folgten die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Thüringen und Sachsen. Zuvor lohnte es sich für Beihilfeberechtigte kaum, eine Krankenkasse zu wählen: Sie mussten Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil gleichzeitig stemmen.
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Wichtig für das Neugeschäft
Beihilfe-Berechtigte machen mittlerweile einen Großteil des Neuzugangs in der privaten Krankenvollversicherung aus, wie eine Studie von Assekurata zeigt. Im PKV-Neugeschäft verbesserte sich demnach 2019 der Nettozuwachs mit Beihilfe-Tarifen von 0,9 Prozent auf 1,5 Prozent, so berichtet das Kölner Analysehaus. Im Nicht-Beihilfesegment schrumpfte hingegen der Bestand an Verträgen um 1,6 Prozent (Vorjahr: -1,3 Prozent).
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„Dies unterstreicht den langjährigen Trend, wonach Beihilfeberechtigte bereits seit 2014 mit rund 55 Prozent den Großteil des jährlichen Neuzugangs aus der GKV ausmachen. Seit 2018 sind sie auch bestandsmäßig in der Überzahl“, sagt Gerhard Reichl, Fachkoordinator Krankenversicherung bei Assekurata.
Die Coronakrise dürfte die privaten Krankenversicherer zusätzlich unter Druck setzen. Vielen Selbstständigen sind wichtige Einnahmen weggebrochen, laut einer Studie der Restrukturierungsberatung Falkensteg erwarten Insolvenzverwalter im Herbst eine Pleitewelle. Das könnte Unternehmer dazu bewegen, den Weg zurück in ein Angestellten-Verhältnis zu wählen: Und sich dann auch einem gesetzlichen Versicherer anzuschließen.
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