BaFin-Aufsicht für 34f-Vermittler: Entscheidung erneut verschoben
Die Entscheidung zur Übertragung der Aufsicht über die unabhängigen Finanzanlagenvermittler auf die BaFin ist zum wiederholten Mal vertagt worden. Damit dürfte auch das Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar 2021 fraglich sein.
Wechselt die Finanzaufsicht für Finanzanlagenvermittler von den regionalen Industrie- und Handelskammern zur Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht? Die Antwort auf diese Frage wird weiter auf sich warten lassen müssen. Denn bei der gestrigen Sitzung des Finanzausschuss des Deutschen Bundestages wurde erneut die Entscheidung vertagt. Diese soll nun erst nach der parlamentarischen Sommerpause getroffen werden.
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Aktuell werden die Vermittler in neun Bundesländern von den Gewerbebehörden überwacht. In sieben Bundesländern sind die Industrie- und Handelskammern zuständig. Auf den Wechsel in Richtung BaFin hatte sich die Große Koalition im vergangenen Jahr geeinigt. Inzwischen hat das Bundeskabinett das sogenannte Finanzanlagenvermittler – Aufsichtsübertragungsgesetz FinAnlVÜG durchgewunken. Der eigentliche Plan sah vor, dass Vermittler mit einer Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) ab dem 1. Januar 2021 von der BaFin beaufsichtigt werden.
Doch was bereits so gut wie in trockenen Tüchern schien, scheint zunehmend ungewiss. Vor allem aus den Reihen der Union kam zuletzt Widerstand gegen das Vorhaben, weil keine qualitative Besserung der Aufsicht zu erwarten wäre, sondern eher eine weniger effektive Kontrolle. Zudem müssten sich die Finanzdienstleister auf deutlich steigende Kosten einstellen, wie aus dem Gesetzentwurf hervorgehe. Konkret sollen bei den aktuell 37.000 Erlaubnisträgern durchschnittlich einmalig 140 Euro anfallen. Jährlich kämen dann nochmal 985 Euro an Kosten durch die Aufsicht auf den einzelnen Vermittler zu.
Durch die wiederholte Verschiebung der Entscheidung wird es immer unwahrscheinlicher, dass die Aufsicht tatsächlich zum neuen Jahr wechselt. Der Zeitplan zur Umsetzung des Gesetzes ist damit nicht mehr zu halten, kritisiert der Vermittlerverband Afw. „Es wäre auch absurd gewesen. Erst müssen Verantwortlichkeiten und Strukturen bei der BaFin mit Blick auf den Wirecard/BaFin-Skandal aufgearbeitet werden, bevor überhaupt an eine Kompetenzerweiterung dort gedacht werden kann.“, sagte Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW.
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Unabhängig vom Zeitpunkt der geplanten Übertragung könnten die Folgen für den Markt verheerend sein. Denn laut einer aktuellen Umfrage des AfW würde über die Hälfte der derzeitigen Erlaubnisinhaber (57 Prozent) ihre Erlaubins zurückgeben würden, falls Kosten in Höhe von 1.000 Euro bis 5.000 Euro für die BaFin-Aufsicht berechnet würden. Zu einem ähnlichen Ergebnis war der AfW im Rahmen des Vermittlerbarometer 2019 gekommen. Damals hatten 56 Prozent der Befragten erwogen, bei einem Wechsel der Aufsicht hin zur BaFin, ihre Zulassung zurückzugeben.