Im Jahr 2005 wurde das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) eingeführt. Ziel war es, die Besteuerung der verschiedenen Arten von Alterseinkünften schrittweise anzugleichen. Parallel dazu erhöhte der Gesetzgeber die Steuer auf Renteneinkünfte, um im Gegenzug die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung und ihr gleichgestellte Aufwendungen nach und nach steuerfrei zu stellen. Bis zum Jahr 2040 soll der Übergang zur sogenannten "nachgelagerten Rentenbesteuerung" vollzogen sein. Dann soll die gesetzliche Renten komplett besteuert werden.

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An dieser Regelung hatte es schon mehrfach Kritik gegeben. So hatte Egmont Kulosa, Richter am Bundesfinanzhof, im vergangenen Jahr einen Beitrag dazu in einem Fachdienst – einem Publikationsorgan, das als Pflichtlektüre für Steuerberater und –Juristen gilt, verfasst. Laut Kulosa bedürfe es „keiner komplizierten mathematischen Übungen, um bei Angehörigen der heute mittleren Generation, die um 2040 in den Rentenbezug eintreten werden, eine Zweifachbesteuerung nachzuweisen." Demnach könne die Übergangslösung, die zur nachgelagerten Besteuerung der Renten führt, als „evidente Verfassungswidrigkeit" eingestuft werden.

Daraufhin hatte FDP-Politiker Wolfgang Kubicki die Bundesregierung aufgefordert, die Vorwürfe zu prüfen – und mit dem Gang vor das Bundesverfassungsgericht gedroht. In die gleiche Kerbe schlägt auch FDP-Vizefraktionschef Christian Dürr. So führe die Doppelbesteuerung der Renten "zu einer unverhältnismäßigen Belastung kleiner und mittlerer Einkommen", urteilt Dürr. Laut "Süddeutscher Zeitung" hat sich inzwischen auch das Bundesfinanzministerium von Olaf Scholz (SPD) mit dem Thema befasst und in einer 20-seitigen Stellungnahme die gesetzliche Regelung verteidigt.

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Eine Entscheidung über die Regelung könnte nun zeitnah erfolgen. Laut Bundesfinanzhof sollen die Richter noch im diesem Jahr über die umstrittene Rentenbesteuerung entscheiden. Das bestätigte BFH-Sprecher Volker Pfirrmann der „Süddeutschen Zeitung“