Die Haftungsrisiken sind vielfältig und ziehen sich durch alle Unternehmensbereiche: Datensicherheit, Arbeitsschutz, Produktqualität, Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge, um nur ein paar zu nennen. In Zeiten der Corona-Pandemie gewinnt zum Beispiel der mögliche Vorwurf der Insolvenzverschleppung an Bedeutung. Nicht immer fallen negative Veränderungen sofort auf, vor allem dann nicht, wenn mehrere Geschäftsführer sich die Leitung teilen. Auch dann, wenn die Gesellschaft selbst nur „beschränkt haftet“, für ihre Geschäftsführer gilt die beschränkte Haftung nicht. Sie sind dazu verpflichtet, die Interessen ihres Unternehmens zu vertreten und stehen ungeachtet des Vorsatzes bei einer Pflichtverletzung mit ihrem Privatvermögen und Gefängnisstrafen von bis zu fünf Jahren ein. Deshalb sind GmbH-Geschäftsführer gut beraten, sinnvolle Vorkehrungen zu treffen – zum Schutz der eigenen Existenz.

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Umfassender Haftungsschutz für GmbH-Geschäftsführer

Sven Nebenführ, Versicherungsmakler bei Versicherungskonzept und Experte für Rechtsschutzversicherungen.Als Geschäftsführer einer GmbH sind Sie dazu verpflichtet, die Interessen Ihres Unternehmens zu wahren. Sie sind ebenfalls der gesetzliche Vertreter und haben es dadurch gleich mit zwei Parteien zu tun: Ihrem Unternehmen und dem Gesetz. Der Gesetzgeber verpflichtet Sie, sich über alle betrieblichen Angelegenheiten zu informieren, auch über die, die Sie eventuell an Ihre Mitarbeiter delegiert haben, oder die Sie mit einem anderen Geschäftsführer teilen. Hier gilt der Spruch „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ in vollem Umfang. Diese Gegebenheiten berücksichtigen nicht im Geringsten Ihr Eigeninteresse.

Halten Sie Ihr Haftungs- und Kostenrisiko berechenbar

Umso wichtiger sind Vorkehrungen, die Sie im Bedarfsfall schützen: Ihr Anstellungsvertrag regelt Ihre Pflichten und Verantwortlichkeiten und damit Ihr persönliches Haftungsrisiko. Die Industrie- und Handelskammern bieten zur Orientierung Musterarbeitsverträge für leitende Angestellte an, zum Beispiel die IHK Frankfurt*. Lassen Sie Ihren Anstellungsvertrag von einem von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt prüfen und gegebenenfalls anpassen. Die verbleibenden Risiken sollten Sie über einen umfassenden Versicherungsschutz abdecken, der Ihrer besonderen Haftungssituation als GmbH-Geschäftsführer entspricht. Von elementarer Wichtigkeit sind ein Anstellungsvertragsrechtsschutz und eine Vermögensschadenhaftpflicht (D&O). Es ist empfehlenswert, darüber hinaus eine Vermögensschadenrechtsschutzversicherung und einen Spezial-Strafrechtsschutz (SSR) abzuschließen.

1. Anstellungsvertragsrechtsschutz

Eine klassische Berufs- oder Arbeitsrechtsschutzversicherung versichert die Kosten von Streitigkeiten, die sich aus einem Arbeitsvertrag ergeben. Der Anstellungsvertragsrechtsschutz versichert Kosten, die aus Streitigkeiten Ihres Anstellungsvertrags entstehen können und richtet sich an Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglieder, Mitglieder des Vorstands sowie Leiter/Prokuristen und Geschäftsführer unter der Voraussetzung, dass der Unternehmenssitz in der Bundesrepublik Deutschland liegt.

Der Anstellungsvertrag regelt nicht nur Ihre Pflichten, sondern auch Ihre Rechte, unter anderem die Höhe Ihrer Vergütung, Ihre Urlaubstage, Ihre Vertretungsbefugnis, sowie Sonderzahlungen und Kündigungsfristen. Dieser Vertrag ist ein Beleg für Ihre Ansprüche gegenüber dem Unternehmen, für das Sie in Ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer die Verantwortung tragen – und er beschränkt Ihr Haftungsrisiko. Meist entstehen Streitigkeiten aus einem Anstellungsvertrag, wenn sich ein Unternehmen vorzeitig von seinem Geschäftsführer trennt und den Inhalt des Anstellungsvertrags anders auslegt. Das kann zum Beispiel die Abfindung, den Pensionsanspruch oder die Gehaltsfortzahlung betreffen. Ein Anstellungsvertragsrechtsschutz stellt sicher, dass im Streitfall ein Fachanwalt Ihre Interessen vor Gericht kompetent vertritt und Sie vor den Prozesskosten, die aus dem Rechtsstreit entstehen, schützt.

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Tarifunterscheidungen im Anstellungsvertragsrechtsschutz

Die Beiträge orientieren sich am Jahreseinkommen und an der Anzahl der Mitarbeiter. Wichtige Unterschiede in den Tarifen bei den jeweiligen Rechtsschutzversicherern finden sich unter anderem beim versicherbaren Personenkreis. Eine weitere Tarifunterscheidung gilt bei der Versicherbarkeit der Einkommenshöhe. Manche Versicherer tragen ein Einkommen bis maximal 120.000 Euro pro Jahr und beteiligen sich mit höchstens 50.000 Euro an den Rechtsstreitkosten. Spezialversicherer sehen Kostenbeteiligungen von bis zu 300.000 Euro vor und versichern Jahreseinkommen von einem Vielfachen von 120.000 Euro.

...Vermögensschadenhaftpflicht und Vermögensschadenrechtsschutz

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (D&O: Directors-and-Officers-Versicherung) ist dem Sinne nach eine Berufshaftpflicht für GmbH-Geschäftsführer. In der Regel schließen Unternehmen eine D&O für ihre Geschäftsführer ab, denn diese treffen täglich viele Entscheidungen, die das Unternehmen voranbringen sollen und für die sie vor dem Gesetzgeber die Verantwortung tragen. Mit dem Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht will das Unternehmen das gesetzlich verankerte persönliche Haftungsrisiko seiner Geschäftsführer begrenzen und sie in Ihrem Entscheidungswillen unterstützen. Das funktioniert genau so lange, bis es zu einem Interessenskonflikt kommt.

Weshalb Sie zusätzlich eine private D&O abschließen sollten

Die Gesellschafter Ihres Unternehmens werfen Ihnen vor, ein Geschäft abgeschlossen zu haben, das sich im Nachhinein als Verlustgeschäft erweist, beziffern den Verlust und machen Sie für den entstandenen Vermögensschaden verantwortlich. Gut, dass Sie eine Vermögensschadenhaftpflicht abgeschlossen haben – und zwar zusätzlich auf Sie persönlich, nicht nur über Ihr Unternehmen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass Sie als Versicherungsnehmer eine eigene Deckung haben und nicht Ihr Unternehmen als Versicherungsnehmer auftritt. Denn in diesem konkreten Beispiel besteht ein Konflikt zwischen den Interessen Ihres Unternehmens und Ihren eigenen.

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Ihre D&O prüft den Vorwurf, reguliert den begründeten Haftpflichtanspruch und wehrt den unberechtigten ab. Natürlich vertritt der von der D&O beauftragte Anwalt in erster Linie das Interesse seiner Versicherungsgesellschaft, denn sie kommt finanziell für den entstandenen Schaden auf. Seine primäre Aufgabe ist es, die Schadenersatzforderungen des Klägers abzuwehren oder zumindest zu begrenzen. Es ist auch möglich, dass die D&O bei der Prüfung Ihres Schadenfalls zu dem Schluss gelangt, dass sie nicht für den entstandenen Schaden haftet und Ihnen den anwaltlichen Beistand verweigert.

3. Vermögensschadenrechtsschutzversicherung

Wenn Sie unabhängig von den Interessen Ihres Versicherers von einem eigenen Anwalt begleitet werden möchten, sollten Sie sich zusätzlich mit einer Vermögensschadenrechtsschutzversicherung absichern. Sie greift dort, wo Ihre D&O keinen oder nur unzureichenden Schutz bietet. Werden Sie aufgrund der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen beschuldigt einen Vermögensschaden verursacht zu haben, zahlt sie die Kosten für einen Fachanwalt Ihrer Wahl, der ausschließlich Ihre Interessen vertritt. Es sei erwähnt, dass im Falle eines Prozesses die Akteneinsicht nur einem Rechtsbeistand gewährt wird und keiner Privatperson – auch dann nicht, wenn es sich um die beklagte Person handelt. Abhängig von der Versicherungsgesellschaft deckt der Vermögensschadenrechtsschutz zunächst die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten, beispielsweise Honorare, die bei einem außergerichtlichen Mediationsverfahren oder bei vorsorglichen Rechtsberatungen anfallen. Kommt es zu einem Prozess trägt die Versicherung Ihren gerichtlich verfügten Anteil der Verfahrenskosten.

4. Spezial-Strafrechtsschutz (SSR)

Manchmal geht es im Leben zu wie in einem Krimi und so geraten auch Sie eines Tages in den Verdacht, eine Straftat begangen zu haben. Das halten Sie für dick aufgetragen? Mitnichten. Denn was im ersten Moment weit hergeholt zu sein scheint, gehört zu Ihrem Arbeitsalltag als GmbH-Geschäftsführer. Man muss keinen Mord begehen, um ins Fadenkreuz der Strafermittler zu geraten. Der bloße Verdacht der Steuerhinterziehung, des Sozialversicherungsbetrugs oder der Insolvenzverschleppung reicht völlig aus. Beachten Sie zum Beispiel nicht die gesetzlichen Fristen bei der Stellung Ihres Insolvenzantrags, betrachtet der Gesetzgeber die Verspätung als Insolvenzverschleppung und damit als eine Pflichtverletzung, die er unter Strafe stellt.

Von zentraler Bedeutung: Spezial-Strafrechtsschutz

Bei dem Spezial-Strafrechtsschutz (SSR) handelt es sich um einen erweiterten Strafrechtsschutz, der bereits beim Vorwurf einer vorsätzlich begangenen Straftat greift. Der SSR ist für Ihren umfassenden Versicherungsschutz von zentraler Bedeutung: Wird Ihnen ein Vorsatz unterstellt, tritt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit weder Ihre D&O noch Ihre Vermögensschadenrechtsschutz für Sie ein. Er ist also Ihre einzige Chance, die hohen Kosten für einen oder gar mehrere Rechtsanwälte – je nach Komplexität der Ihnen vorgeworfenen Straftat – zu begrenzen.

Bei Strafprozessen geht es um keinen Streitwert, nach dem sich das Anwaltshonorar in der Regel richtet, sondern es wird in Prozesstagen abgerechnet. Deshalb ist ein weiterer nicht zu unterschätzender Vorteil des Spezial-Strafrechtsschutzes die freie Honorarvereinbarung. Während das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) einen festen Gebührensatz pro Verhandlungstag vorschreibt, lässt die freie Honorarvereinbarung in Bezug auf das anwaltliche Entgelt einigen Spielraum nach oben: So kann sich die Vergütung für den Fachanwalt Ihrer Wahl auf das zehn- bis 20-fache des im RVG festgelegten Gebührensatzes belaufen und damit die Attraktivität Ihres Rechtsfalls für hochkompetente Fachanwälte steigern.

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Vier gewinnt

Dieser Vier-Komponenten-Versicherungsschutz bestehend aus Anstellungsvertragsrechtsschutz, Vermögensschadenhaftpflicht (D&O), Vermögensschadenrechtsschutzversicherung und Spezial-Strafrechtsschutz sichert die vielfältigen Risiken Ihrer Geschäftsführertätigkeit ab – und sichert Ihre Existenz. Wie hoch Sie jedes einzelne Risiko bewerten, sollten Sie in einer vorhergehenden Analyse genau einschätzen. Ihre Bewertung wird nicht nur von Ihren eigenen Präferenzen, sondern auch vom Marktumfeld, dem Aufbau Ihrer Organisation, den Unternehmenszielen und den jeweiligen politischen Rahmenbedingungen bestimmt. Ein aktueller Einflussfaktor ist derzeit die Corona-Pandemie, die einen nachhaltigen Einfluss auf das globale Wirtschaftswachstum nimmt. Die Bundesregierung hat die Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Deshalb die Empfehlung: Warten Sie nicht – prüfen Sie jetzt Ihren Versicherungsschutz.

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