Verbaucherschützer verklagen Generali
Der Bund der Versicherten (BdV) hat eine Klage gegen die Generali-Tochter Dialog Leben eingereicht. Die Verbraucherschützer bemängeln undurchsichtige Bedingungen beim Fitness-Programm „Vitality“, dass in Verbindung mit BU-Policen abgeschlossen wird.
Die Generali hatte zum 1. Juli 2016 das Fitness-Programm Vitality gestartet. Nach dem der Testballon bei der Generali gut verlaufen war, hatte der Konzern das Angebot auch auf den Maklerversicherer Dialog und den eigenen Direktversicherer Cosmos Direkt ausgedehnt. Inzwischen gibt es Vitality in 23 Ländern über alle Kontinente hinweg. In Summe werde das Programm von mehr als 16 Millionen Mitgliedern genutzt. Allerdings ist nur ein Bruchteil der Nutzer auch Kunde der Generali. Denn das Angebot stammt von der Vitality Group aus Südafrika. Die Generali bietet das Programm aktuell in Europa lediglich in den Ländern Deutschland, Frankreich und Österreich. Daher liegen die Nutzerzahlen deutlich unter den genannten 16 Millionen Euro.
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Der Fitness-Tarif wird in Deutschland in Verbindung mit einer BU-Absicherung verkauft. Mit dem anreizbasierten Programm zur Gesundheitsförderung sollen Kunden mit Gutscheinen und Rabatten belohnt werden, wenn sie sich gesund verhalten. Wer etwa regelmäßig ins Fitnessstudio geht oder gesunde Lebensmittel kauft, kann Punkte sammeln. Punkte bringen beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und Bewegungen bereits bei normalem Puls. Je mehr Punkte, desto besser der persönliche Status – von Bronze, über Silber und Gold bis hin zu Platin. So beschreibt es der Versicherer.
BdV: Fitness-Programm „Vitality“ ist intransparent
Wie die Punktevergabe beim Dialog-Tarif „SBU-professional Vitality“ genau funktioniert, ist laut BdV intransparent. Die Verbraucherschützer haben deshalb Klage gegen die Dialog Lebensversicherung eingereicht. „Wir haben die Dialog Lebensversicherungs-AG aufgefordert, die intransparenten und unfairen Klauseln nicht mehr zu verwenden. Da der Versicherer unserer Abmahnung nicht gefolgt ist, haben wir Klage erhoben“, sagt BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein.
Laut BdV verspreche der Versicherer unter anderem Nachlässe bei der Versicherungsprämie als Belohnung für gesundheitsbewusstes Verhalten. Welches konkrete Verhalten zu welchen tatsächlichen Vergünstigungen führe, werde jedoch nicht genannt. So sei dem Vertragswerk an keiner Stelle zu entnehmen, wie das Punktesystem konkret ausgestaltet ist. Folglich sei es für die Versicherten weder möglich eine Veränderung der Prämie vorher abzusehen, noch nachher zu überprüfen.
Überdies würde der Versicherer bei dem bemängelten Tarif auch versäumen, die Versicherungsnehmer auf geringere oder ausbleibende Rabatte hinzuweisen. Dies könne dann passieren, wenn die Überschüsse des Versicherers nicht ausreichend sind. Ein weiterer Kritikpunkte der Verbraucherschützer sei der Wert der gesammelten Punkte: Schließlich seien die Rabatte, die gewährt werden können, durch die Höhe der zu verteilenden Überschüsse begrenzt. Dadurch würde der Wert eines individuell gesammelten Punktes abnehmen, je mehr Punkte das teilnehmende Versichertenkollektiv gesammelt hat. Konkret hieße das: Je „gesundheitsbewusster“ sich das Kollektiv also verhält, desto weniger individueller Rabatt kann erlangt werden.
Generali: Klageschrift liegt noch nicht vor
Wie der Versicherer auf die Klage reagiert, ist noch nicht klar. "Die in der Veröffentlichung erwähnte Klage liegt uns bisher nicht vor. Wir wissen deshalb nicht, mit welchen rechtlichen Argumenten der BdV die Wirksamkeit unserer Versicherungsbedingungen angreift.", erklärte Unternehmenssprecher Dirk Brandt.
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Der Versicherer sieht in seinem Angebot, dass "einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag" leiste. Immerhin würde "das Programm in Deutschland bereits Tausende zufriedene Kunden zu einem gesundheitsbewussten und gesünderen Leben motivieren", heißt es in der Stellungnahme des Unternehmens.