Und hier kommt eine weitere Möglichkeit hinzu: Anbieter ermöglichen auch Mischmodelle zwischen einer Leibrente und einer Einmalzahlung. In solchen Fällen wird vom Gesamtwert der Immobilie zwar in der Regel der Wohnwert und mitunter auch ein Wert für die Instandhaltung der Immobilie abgezogen. Der den Rentnern dann zur Verfügung stehende Betrag aber kann aufgeteilt werden, falls sofort Kapitalbedarf besteht – zum Beispiel für eine noch nicht beglichene Restschuld auf eine Hypothek oder für Unternehmungen wie eine Weltreise. Auch kann eine Einmalzahlung zum Beispiel für Pflegekosten genutzt werden, um Angehörigen nicht zur Last zu fallen. Freilich geht eine solche Einmalzahlung dann zulasten der monatlichen Renten.

Anzeige

Doch die Immobilienverrentung bietet sich auch an, wenn das Geld für die Instandhaltung einer Wohnimmobilie für den Eigenbedarf fehlt. Denn für Renovierungen und Instandhaltungen kommt in der Regel der Käufer einer Immobilie auf. So können die ehemaligen Immobilienbesitzer im Alter noch die Immobilie nutzen und haben zudem gesichert, dass die Immobilie nicht verfällt (und sich dadurch zum Beispiel der Wert wesentlich mindert).

Zustifter-Rente: Leibrenten als soziales Engagement

Und man kann über den Weg der Leibrente sogar Gutes tun: vereinzelt bieten gemeinnützige Stiftungen auch eigene Modelle für eine Leibrente an. So orientiert sich die kirchliche Stiftung Liebenau aus BadenWürttemberg zum Beispiel an einem Modell der "American Bible Society", die 1850 erstmalig ihren Zustiftern gegen Überlassung ihres Besitzes eine lebenslange Rente zahlte. Aufgrund der „Zustifter-Rente“ können nun auch Deutsche unter speziellen Konditionen gemeinnützige Engagements mit dem Erwerb einer Leibrente kombinieren.

Anzeige

In Deutschland fehlen noch Anbieter und Standards

Die Konkurrenz auf dem Markt der Leibrenten ist noch klein, denn anders als in anderen Ländern hat sich diese Form der Vorsorge durch Immobilienverkauf gegen Wohnrecht noch nicht etablieren können. Auch warnt mit Annabell Oelmann die Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen gegenüber dem Portal biallo.de: Nutzer sollten sehr genau darauf achten, ob in den Verträgen auch alle Details geregelt sind. Neben Bedingungen zur Instandhaltung zählen hierzu auch Regelungen bei Tod eines Partners oder bei einem nötigen Umzug ins Altersheim. Denn es fehlen für die Immobilienverrentung in Deutschland – noch – allgemeine vertragliche Standards, wie sie für andere Vorsorgearten bereits etabliert sind. Ob sich aber in Zeiten zunehmender Vorsorgelücken und eines sinkenden Rentenniveaus auch in Deutschland Leibrenten etablieren werden, kann nach jetzigem Stand nur die Zukunft zeigen. So bleibt Interessierten derzeit nur, mit einer kleinen Zahl an Anbietern Vorliebe zu nehmen.

vorherige Seite
Seite 1/2/3/