Mit Blick auf die Entscheidung zum Privacy Shield sollten Vermittler und Makler prüfen, ob in bestehenden Auftragsverarbeitungsverträgen eine Datenübertragung in die USA enthalten ist und auf welcher Grundlage dies geschieht. Es ist notwendig, dass die Vertragspartner einen neuen Weg finden, um die Datenübertragung zu legalisieren. Dazu gibt es durchaus noch Möglichkeiten.

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Auch die Big Player haben bereits signalisiert, dass sie höchstwahrscheinlich sehr zeitnah Änderungen vornehmen werden. Die Datenschutzbehörden haben ebenso bereits angekündigt, dass sie betroffenen Unternehmen beraten wollen. Für unsere Expertin steht aber auch fest: „Datenschutz ist immer Chefsache. Er zieht sich durch das ganze Unternehmen und muss bei jeder einzelnen Handlung berücksichtigt werden.“

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