Betriebsschließungs-Kunden nicht voll entschädigt

Einerseits bestimmte zum Zeitpunkt der Erhebung bereits die Debatte über Corona und Betriebsschließungs-Policen die Schlagzeilen. Das Gros der Versicherer will Gastronomen und Hoteliers nicht voll entschädigen, wenn sie infolge einer Allgemeinverfügung ihren Betrieb dicht machen mussten, auch wenn sich diese auf das Infektionsschutzgesetz bezog. Sie beharren darauf, dass Pandemie-Risiken nicht von den Verträgen gedeckt seien. Das "Nein" der Versicherer trifft die Hotel- und Gastronomiebranche in einer Zeit, in der ohnehin viele Betriebe dank der Corona-Beschränkungen von der Pleite bedroht sind.

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Mit dem Vorgehen in Sachen Betriebsschließung könnte sich die Branche einen Bärendienst erwiesen haben, wenn das harte Vorgehen zu einem dauerhaften Vertrauensverlust beiträgt (der Versicherungsbote berichtete). Dem entgegen hat die öffentliche Hand schnell Corona-Hilfen auf den Weg gebracht, was den Eindruck verstärkt haben könnte, dass auf den Staat eher Verlass ist.

Rekorddividende trotz Corona

Für Empörung sorgte darüber hinaus, dass börsennotierte Versicherer wie Allianz oder Munich Re trotz Coronakrise Rekord-Dividenden an ihre Aktionäre ausschütteten, obwohl dies die eigene Stabilität schwächen könnte. Zuvor hatte die europäische Versicherungsaufsicht EIOPA an die Assekuranzen appelliert, auf die Ausschüttungen zu verzichten, weil die Auswirkungen der Coronakrise auf die Finanzmärkte und die Wirtschaft noch gar nicht abzusehen seien (der Versicherungsbote berichtete).

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Andererseits kamen viele Versicherer ihren Kundinnen und Kunden in der auch Coronakrise entgegen. Die Beiträge für Altersvorsorge-Policen konnten vorübergehend gestundet oder reduziert werden, und Notfall-Maßnahmen erlaubten es, dass eine Corona-bedingte Obliegenheitsverletzung nicht dazu führte, dass dem Versicherten die Leistung gestrichen oder gekürzt wurde: zum Beispiel, wenn infolge der Kontaktbeschränkungen ein Schaden später als vertraglich erfordert gemeldet wurde.

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