Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Altersvorsorge die dritte Säule der Altersabsicherung. Insoweit spielt die bAV eine wichtige Rolle für die finanzielle Absicherung im Rentenalter. Dementsprechend groß war die Verunsicherung, als inmitten der Corona-Krise um die Unternehmen wie Lufthansa, Opel und Galeria Karstadt Kaufhof Diskussionen bezüglich der Betriebsrente laut wurden. Tatsächlich ist das Wissen um die Betriebsrente in Deutschland nicht umfassend. Das geht aus einer Umfrage des Marktforschungsinstituts YouGov im Auftrag der LV 1871 hervor.

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Ergebnis war, dass das Wissen rund um die betriebliche Altersversorgung alles andere als umfassend ist. Danach befragt, für wie sicher sie die bAV halten, schätzen gerade mal 19 Prozent der Befragten die bAV in der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Situation als sicher ein. 20 Prozent halten die bAV in der aktuellen Situation für unsicher. 23 Prozent waren unschlüssig und konnten keine eindeutige Antwort geben. Rund 38 Prozent trauten sich keine Einschätzung zu.

Gefragt wurde auch nach dem Einfluss der Corona-Krise auf die Sicherheit der betrieblichen Altersvorsorge. Rund 40 Prozent der Befragten gehen davon aus, dass die Corona-Krise einen mittleren bis großen Einfluss auf die Sicherheit der bAV ausübt. Rund 15 Prozent rechnen mit keinem oder nur geringem Einfluss. Der überwiegende Teil der Befragten sah sich außerstande, diesbezüglich eine Einschätzung abzugeben. Diese Zahlen verdeutlichen nicht nur, dass diesbezüglich große Uneinigkeit herrscht. Sie offenbaren auch, dass sich hier Wissenslücken in Bezug auf die betriebliche Altersvorsorge auftun.

Arbeitnehmer und diejenigen, die eigenverantwortlich eine betriebliche Altersversicherung fortführen, sollten sich keine Sorgen machen müssen. Denn eigentlich ist die bAV in Deutschland gesetzlich geschützt. Das bedeutet, dass bereits erworbene Rentenansprüche erhalten bleiben, auch wenn das Unternehmen schlimmstenfalls Insolvenz anmelden muss. Der Rentenanspruch verfällt auch im Insolvenzfall nicht. Der Grund liegt auf der Hand. Die Betriebsrente ist unabhängig vom Unternehmen an einen Versicherer gekoppelt. Abhängig von der Beschaffenheit der betrieblichen Altersvorsorge als Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse oder Pensionszusage ist sie über den Versicherer oder den Pensionssicherungsverein geschützt.

Die Realität sieht aber nicht ganz so rosig aus. So waren in den vergangenen Jahren einige Pensionskassen in Schieflage geraten. Als Folge daraus schlugen sie einen straffen Sparkurs ein, der auch die Betriebsrentner trifft. Zuletzt hatte die Pensionskasse für die Deutsche Wirtschaft (PKDW) die Kürzung des Rechnungszins beschlossen. Dieser werde ab 2021 nur noch bei 0,4 Prozent liegen - ganz gleich, ob den Mitgliedern ursprünglich drei Prozent Zins oder 0,9 Prozent zugesagt worden waren.

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Die Bundesregierung will nun entgegensteuern und durchsetzen, dass sich alle Pensionskassen dem Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) anschließen müssen: auch Versicherungsvereine, die bisher von der Pflicht befreit sind. Der Verein sichert Betriebsrenten ab, wenn sowohl der Altersvorsorge-Anbieter als auch der Arbeitgeber finanzielle Probleme haben. Bisher mussten die Rentnerinnen und Rentner in dieser Situation akzeptieren, dass die Renten teils deutlich gekürzt wurden: sogar, wenn sie bereits ausgezahlt werden.