Der Notlagentarif wurde 2013 eingeführt und soll privat Krankenversicherten helfen, die ihre Beiträge aktuell nicht mehr bedienen und mit Zahlungen im Verzug sind. Die Versicherten haben hier nur Anrecht auf eine Notfallversorgung, etwa bei akuten Schmerzen und Schwangerschaft. Sie zahlen aber auch einen verminderten Beitrag von rund 100 Euro im Monat. Versicherte können den Notlagentarif in Anspruch nehmen, wenn sie mit Beitragszahlungen mindestens zwei Monate in Verzug sind.

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Waren im Jahr der Einführung 2013 noch 93.600 Menschen in diesem Tarifen versichert, so stieg deren Zahl im Jahr 2014 auf 114.000. Anschließend wurde der Notlagentarif etwas weniger in Anspruch genommen. So sank die Zahl der Personen im Notlagentarif auf 106.200 (2017) und später auf 102.200 (2018). Auch im vergangenen Jahr war die Zahl wieder leicht rückläufig. So waren Ende 2019 immerhin noch 97.100 Personen versichert. Das ist ein Minus von fast 5.000 Versicherten beziehungsweise fünf Prozent. Die durchschnittliche Verweildauer in diesem Tarif liege etwa bei einem Jahr. Das geht aus Zahlen des PKV-Verbandes hervor.

Laut PKV-Verband gab es in den anderen Sozialtarifen der privaten Krankenversicherer einen Zulauf. Standard- und Sozialtarif bieten ein Niveau vergleichbar den Krankenkassen. Im sogenannten Standardtarif waren 2009 rund 38.400 Menschen versichert, 2018 waren es 51.400. Im Vorjahr waren es noch 51.300 und damit 100 Versicherte weniger. Der Standardtarif steht vor allem älteren Versicherten offen, die vor 2009 eine Police abgeschlossen haben und Probleme mit den Beitragszahlungen haben.

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Ebenfalls angestiegen ist die Zahl der Versicherten im sogenannten Basistarif: von 17.900 Betroffenen im Jahr 2009 auf 32.400 zum Ende des vergangenen Jahres. Im ersten Halbjahr 2020 ist die Zahl der Versicherten im PKV-Basistarif leicht von 32.400 auf rund 33.000 Personen gestiegen. In Folge der Corona-Pandemie hatte die Bundesregierung mit deutlich höheren Zahlen gerechnet. So war befürchtet worden, dass bis zu 290.000 der etwa eine Million privatversicherten Selbstständigen in die Grundsicherung rutschen würden und damit ihre regulären Krankenversicherungsbeiträge nicht mehr bezahlen könnten.