Anne Dopheide ist Unternehmensjuristin beim Leipziger Maklerpool Invers GmbHInvers GmbH

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Sicher lässt sich das Urteil und dessen zugrunde liegende Umstände nicht eins zu eins übertragen. Dennoch sollte jeder Vermittler hellhörig werden und seinen Umgang mit dem Faxgerät einer kritischen Überprüfung unterziehen. "Auch wenn man unserer Auffassung nach nicht von einem generellen Verbot sprechen kann, so sollte doch stets eine gehörige Portion Vorsicht bei der Benutzung von Faxgeräten mitschwingen. Mithin haben sensible persönliche Daten auf einem Fax nichts zu suchen.", sagt Anne Dopheide, Unternehmensjuristin der Invers GmbH.

Vermittler sollten sich deshalb vor jedem Fax Gedanken machen, ob die Versendung in dieser Form notwendig ist: Benötige ich tatsächlich einen rechtlich anerkannten Zugangsnachweis oder genügt eine verschlüsselte E-Mail? Können personenbezogene Daten auf dem Fax geschwärzt werden oder sind diese absolut notwendig für die Angelegenheit?

Insbesondere bei besonders schützenswerten personenbezogenen Daten (Gesundheitsangaben etc.) kann es notwendig sein, diese z.B. per Briefpost zu übermitteln. Weiterhin sind Adressierungsfehler oder Fehlleitungen aufgrund von veralteten Anschlussnummern oder aktivierten Anrufumleitungen/-weiterleitungen unbedingt zu vermeiden.

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Alternativen für einen verschlüsselten Versand von Daten gibt es durchaus. So steht beispielsweise seit einigen Jahren die Benutzung von DE-Mail im Raum, eine rechtssichere und datenschutzkonforme Zustellungsmethode. Hier erfolgt eine verschlüsselte Kommunikation, zu der jedoch sowohl Sender als auch Empfänger einen Zugang benötigen. Allerdings ist dieser Dienst nicht so weit verbreitet, als dass man ihn als flächendeckendes Kommunikationsmittel bezeichnen könnte.

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