Bundesregierung will Hartz-IV-Regelsätze anheben
Das Bundeskabinett hat der Anhebung der Hartz-IV-Sätze zugestimmt. Damit soll ab Januar 2021 der Regelsatz für Alleinstehende von derzeit 432 auf 439 Euro steigen. Für Paare erhöht sich der Satz pro Person um sechs Euro. Auch für Kinder gibt es dann mehr Geld als bisher.
Wer Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bezieht, soll ab Januar 2021 mehr Geld erhalten. So sieht es der Plan der Bundesregierung vor. Den "Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes" hat das Bundeskabinett nun beschlossen. "Auch in der Corona-Krise ist die Grundsicherung für alle da, die Unterstützung brauchen", erklärte Bundessozialminister Hubertus Heil zu dem Kabinettsbeschluss. Die neuen Regelsätze sollen ab 1. Januar 2021 gelten. Zuvor müssen allerdings noch Bundestag und Bundesrat zustimmen.
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Laut Gesetzentwurf soll der Regelsatz für Alleinstehende im kommenden Jahr um sieben Euro auf 439 Euro pro Monat steigen. Die Grundsicherung für Kinder und Jugendliche vom 14. bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres steigt ebenfalls. Sie Regelsätze erhöhen sich ab dem kommenden Jahr um 39 Euro auf 367 Euro. Kleinkinder unter sechs Jahren sollen künftig 278 Euro monatlich erhalten. Das sind 28 Euro mehr als bisher. Eine Nullrunde werde es dagegen bei Kindern von sechs bis 13 Jahren geben. Sie bekommen weiterhin 308 Euro.
Ebenso steigen werden die Regelsätze für Paare und Bedarfsgemeinschaften sowie für nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern leben. Während Paare je Partner künftig sechs Euro mehr und damit 395 Euro im Monat erhalten, klettert der monatliche Betrag für arbeitslose Erwachsene unter 25 Jahre, die bei den Eltern wohnen, um sechs Euro auf dann 351 Euro im Monat.
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Die Regelsätze werden jährlich überprüft und fortgeschrieben. Die Berechnung der Regelbedarfe wird anhand eines Mischindex durchgeführt. Dieser setzt sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen. Dadurch sollen die Höhe Regelsetze für Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung und Sozialhilfe gerechter werden. Da die Bezieher der Leistungen an der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung teilhaben können.
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