Altersrente für Frauen bringt knapp 928 Euro
Etwas mehr Menschen (2.028.999) erhalten die „Altersrente für langjährig Versicherte“. Hierfür müssen die Ruheständler nur 35 Beitragsjahre zur Rentenkasse vorzeigen. Im Schnitt bekamen sie 1.147,24 Euro pro Monat ausgezahlt.
- Rente: Regelaltersrente bringt durchschnittlich 675 Euro im Monat
- Altersrente für Frauen bringt knapp 928 Euro
Wie stark speziell weibliche Beschäftigte von niedrigen Renten bedroht sind, zeigt die Rubrik „Altersrente für Frauen“. Wer sie in Anspruch nehmen will, muss strenge Kriterien erfüllen. Erstens muss die Frau vor dem 1.1.1952 geboren sein, diese Rentenart wird also gerade über das biologische Alter schrittweise abgeschafft. Zweitens muss die Bezieherin das 60. Lebensjahr vollendet haben, mehr als zehn Jahre Pflichtbeiträge nach Vollendung des 40. Lebensjahres geleistet haben sowie darüber hinaus eine Wartezeit von 15 Jahren erfüllt.
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Trotz dieser strengen Vorgaben ist die „Altersrente für Frauen“ aktuell die Rentenart mit den meisten Leistungsbeziehern bzw. - in diesem Fall - Bezieherinnen. Immerhin 3.439.283 Damen hatten Anspruch darauf. Und sie erhielten im Schnitt nur 927,26 Euro pro Monat.
1.830.113 Millionen Personen hatten 2019 Anrecht auf "Altersrente für schwerbehinderte Menschen" und erzielten durchschnittlich 1.195,29 Euro gesetzliche Rente im Monat. Stark vereinfacht können Menschen zwei Jahre vorzeitig abschlagsfrei in Rente, wenn sie zu mindestens 50 Prozent schwerbehindert sind. Eine Sonderregel gibt es bei vor 1951 geborenen Versicherten. Ihnen reicht die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nach dem bis Ende 2000 geltenden Recht und die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren, so informiert die DRV auf ihrer Webseite.
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„Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeitarbeit“ bezogen weitere 1.939.005 Ruheständler und erzielten damit im Mittel 1.353,02 Euro monatlich. Der Hintergrund für letztgenannten Anspruch: Wer über 60 Jahre alt und arbeitslos war, konnte in der Vergangenheit bereits früher in Rente gehen, allerdings mit deutlichen Abschlägen. Das galt auch, wenn versicherte Senioren im Sinne des Altersteilzeitgesetzes ihre Arbeitszeit für mindestens 24 Monate vermindert haben.
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