Bafin: Steuerberater-Pensionskasse kämpft gegen Erlaubnis-Entzug
Die Pensionskasse der Steuerberater stemmt sich gegen den Widerruf der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb. Das Unternehmen hat inzwischen das Widerspruchsverfahren angestossen.
- Bafin: Steuerberater-Pensionskasse kämpft gegen Erlaubnis-Entzug
- Zahlen zum Sanierungsplan
Die Deutschen Steuerberater Versicherung befindet sich schon seit längerer Zeit in Schieflage. Bereits im Dezember 2018 hatte die Pensionskasse der Steuerberater einräumen müssen, dass sie seit einem Jahr die Solvenzanforderungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nicht erfüllen kann. Der Versicherer verfügte einfach nicht über genug Eigenkapital, um die Renten seiner Mitglieder auch langfristig zu garantieren.
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Infolge der Probleme musste die Pensionskasse der BaFin einen Sanierungsplan vorlegen. Die Aufsichtsbehörde kann Anbieter in finanzieller Schräglage zwingen Maßnahmen zu ergreifen, um die Eigenmittel aufzustocken und Risiken abzufedern. Monatlich müssen die betroffenen Gesellschaften Bericht erstatten. Im Juni 2019 vermeldete die Pensionskasse, dass sich die rund 8.000 Versicherten auf höhere Beiträge und gekürzte Renten einstellen müssen. Auch die Inhaber von nachrangigen Schuldverschreibungen der Gesellschaft sollen auf Zinsen verzichten. Im Dezember 2019 wurde schließlich der Garantiezins auf 2,25 Prozent begrenzt. Von den Kürzungen betroffen sind alle Verträge.
Im Februar folgte schließlich die nächste schlechte Nachricht: Denn die Pensionskasse musste das vermelden, was die BaFin bereits im vergangenen Jahr angedroht hatte. Damals hatten die Finanzwächter den vorgelegten Finanzierungsplan als nicht genehmigungsfähig abgelehnt und den Widerruf der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb angekündigt. Dies ist mit Bescheid zum 6. Februar nun auch formell geschehen. Folglich hätte die Pensionskasse kein Neugeschäft mehr schreiben dürfen. Allerdings wurde die sofortige Vollziehbarkeit des Bescheides nicht angeordnet. Ergo war der Bescheid auch noch nicht bestandskräftig. Deshalb wurden rechtliche Schritte gegen diese Anordnungen der BaFin geprüft. Zudem hatte der Vorstand vorsorglich Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt.
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Nun vermeldet das Bonner Unternehmen, dass man gegen den Bescheid vorgehen wolle. Das hat die Vertreterversammlung am 23. Juni 2020 beschlossen. Einhergehend mit der Durchführung des Widerspruchsverfahrens gegen den Widerruf der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb ist der Bescheid der BaFin noch nicht rechtskräftig. Zudem hat die Vertreterversammlung den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 genehmigt.
Zahlen zum Sanierungsplan
Für das Geschäftsjahr 2019 habe sich ein Überschuss von rund. 3,77 Millionen Euro ergeben. Satzungsgemäß seien hiervon 0,4 Millionen Euro in die Verlustrücklage eingestellt und 3,37 Millionen Euro der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zugeführt worden. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor.
Zudem veröffentlichte das Unternehmen Zahlen zum Sanierungsplan. Denn insgesamt hätten 2.904 versicherte Rentner und 3.197 Anwärter in den Tarifen „Alter Tarif“, „Tarif 2000“ sowie „Tarif 2000 plus“ Einschnitte in ihrer Altersvorsorge hinnehmen müssen. Die Garantieverzinsung in diesen Tarifen sei für die nächsten 20 Jahre auf 2,25 Prozent abgesenkt worden. Bisher erhielten Versicherte 3,5 Prozent („Alter Tarif“), 4,0 Prozent („Tarif 2000“) und 3,25 Prozent („Tarif 2000 plus"). Insgesamt 2.244 Versicherte in den neueren Tarifen seien von der Sanierungsmaßnahme nicht betroffen. Grundlegend seien die umgesetzten Maßnahmen laut Vorstand "richtige und wichtige Schritte, um die künftigen Rentenzahlungen für alle Versicherten sicherzustellen".
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Trotz der Sanierung werde jedoch weiterhin nicht die gesetzliche Solvabilitätskapitalanforderung erfüllt. Denn bei der Sanierung seien sämtliche Eigenmittel zur Fehlbetragsdeckung vollständig eingesetzt worden. Erst durch den diesjährigen Überschuss seien Eigenmittel in einem niedrigen Umfang neu aufgebaut worden. Aufgrund der Solvabilitätslage werde die Pensionskasse keine Überschussbeteiligung vornehmen und somit die Kunden nicht an den Überschüssen beteiligen.
Zudem stellte der Vorstand fest, dass die Kapitalanlagestrategie geändert werden müsse. Allein schon, um die für die Sanierung notwendige Verzinsung auf einem Niveau von durchschnittlich 2,25 Prozent pro Jahr zu erwirtschaften. Dafür müsste die Deutsche Steuerberater-Versicherung mehr in risikoreichere Anlagen investieren. Mangels Eigenmittel sind der Pensionskasse jedoch die Hände gebunden. So könne die angepeilte Anlagestrategie nur in engen Grenzen erfolgen, da die Risikotragfähigkeit stark eingeschränkt ist.
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- Zahlen zum Sanierungsplan