Die voraussichtlichen Rechengrößen der Sozialversicherung für 2021 stehen fest und wurden im Referentenentwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2021 veröffentlicht. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor. Der Entwurf wird im Oktober vom Bundeskabinett verabschiedet werden, wobei es in der Regel zu keinen Änderungen mehr kommt.

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Beitragsbemessungsgrenze in der GKV steigt um 150 Euro im Monat

Die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) werden zum 01.01.2021 erneut erhöht. Damit werden sich Gutverdiener auf steigende Sozialversicherungsbeiträge einstellen müssen. Die Beitragsbemessungsgrenze gibt die Einkommenshöhe an, bis zu der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gezahlt werden müssen. Für Einkommen oberhalb dieser Grenze werden keine Beiträge fällig.

Die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von derzeit 4.687,50 Euro auf 4.837,50 Euro im Monat angehoben werden. Für die gesetzliche Pflegeversicherung gelten die gleichen Werte. Die BBG in der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung gilt bundeseinheitlich und wird damit umgerechnet 58.050 Euro im Jahr betragen.

Für höhere Lohnnebenkosten sorgt auch die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Hier gibt es für die neuen und alten Bundesländer unterschiedliche Werte.

Die BBG West wird 2021 auf 7.100 Euro festgesetzt, jährlich sind dies 85.200 Euro. In Ostdeutschland gilt im kommenden Jahr die Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 6.700 Euro beziehungsweise jährlich 80.400 Euro.

Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt

Die im Versicherungsrecht relevante allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt von bislang 62.550 Euro auf 64.350 Euro im Jahr. Arbeitnehmer, die in die private Krankenversicherung wechseln wollen, müssen zukünftig mindestens diesen Betrag verdienen.

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Darüber hinaus steigen auch die Bezugsgröße in der Sozialversicherung. Während der Eckwert im Westen von monatlich 3.185 Euro auf 3.290 Euro wächst, wird der Wert im Osten der Republik um 105 Euro auf dann 3.115 Euro angehoben.