„Müssen“ die Versicherer anpassen?
Die Empfehlung des Treuhänders ist für die einzelnen Rechtsschutzversicherer allerdings nicht bindend. So stellt der Treuhänder für Verträge gemäß §§26 und 27 ARB ab 94 Anpassungsbedarf fest. Und zwar nur bis zur Höhe der vom Treuhänder genannten Prozentsätze. Die Unternehmen müssen der Empfehlung aber nicht folgen. Sie können die Beiträge also auch unverändert lassen.
- Treuhänder empfiehlt: Rechtsschutz-Beiträge sollen steigen
- „Müssen“ die Versicherer anpassen?
Gegenüber dem VersicherungsJournal machten einige Rechtsschutzversicherer Angaben, ob sie ihre Beiträge anpassen oder nicht:
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- Arag: wird der Empfehlung folgen; Wirksamkeit Anfang 2021
- Roland Rechtsschutz: wird Empfehlung folgen; BAP im Bestand ab Oktober 2020
- HUK-Coburg: Bestand und Neugeschäft 2021 „weitgehend stabil“; mitunter käme es gar zu Beitragssenkungen
- Continentale: Beiträge im Tarif „ConJure“ bleiben stabil
Die ÖRAG teilte dem Versicherungs Journal mit, dass sich die Treuhänder-Empfehlung nicht auf den zu Jahresbeginn neu eingeführten Tarif auswirke. Allianz und Ergo wollten aus kartellrechtlichen Gründen keine Angaben machen. Gegenüber Versicherungsbote erklärte die KS Auxilia, dass sie noch keine Informationen zu einer möglichen Anpassung in 2021 geben kann.
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