„Zulagen-Rente“ statt Riester-Rente?
Kann eine Umbenennung helfen, das Imageproblem der Riester-Rente zu lösen und so die private Altersvorsorge stärken? Welche konkreten Reformschritte aus Sicht der Unionsfraktion nötig sind, um die Riester-Rente zu retten.
Bereits im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass die Riester-Rente reformiert werden soll. Handlungsbedarf ergibt sich u.a. daraus, dass von den rund 40 Mio. Förderberechtigten „nur“ 16,5 Mio. einen Vertrag haben. Hinzu kommt, dass etwa 20 Prozent der Verträge nicht ausreichend oder gar nicht mehr bespart werden. Als Hauptgründe für diese Entwicklung werden der bürokratische Zulagenantrag, die mangelnde Rendite-Erwartung und die negative Berichterstattung angegeben.
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Nun soll es Anfang Oktober erste Gespräche mit Fraktionsvertretern und dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) geben, in dem Eckpunkte einer Reform festgezurrt werden könnten. Bis Jahresende könnte das BMF einen Referentenentwurf vorlegen. Findet dieser Zustimmung, könnte die Riester-Rente tatsächlich noch in dieser Legislaturperiode reformiert werden.
Aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion sind folgende Reformschritte nötig:
- Der Kreis der Förderberechtigten wird auf alle unbeschränkt Steuerpflichtigen ausgedehnt.
- Die derzeitige Zulagenbeantragung entfällt. Stattdessen teilen die Anbieter der ZfA die Höhe der eingegangenen Beiträge mit. ZfA und Finanzämter prüfen im Anschluss die Förderhöhe. So werden Zulagenrückforderungen vermieden. Die Finanzämter informieren alle Förderberechtigten regelmäßig über den Umfang der möglichen Förderung.
- Die bisherige 4%-Regelung wird durch eine standardisierte Zulagenförderung abgelöst. Eine strikte Einkommensabhängigkeit sowie der Sonderausgabenabzug entfallen.
- Bezieher geringerer Einkommen (hier: unter 20.000,- Euro) erhalten einen Förderbetrag von 175,- Euro wenn sie mindestens 60,- Euro Eigenbeitrag sparen. Ab einer jährlichen Sparrate von 437,50 Euro werden alle geleisteten Eigenbeiträge mit eine Zulage von (linear) 40 % gefördert.
- Der maximal förderfähige Eigenbeitrag beträgt 2.400,- Euro.
- Darüber hinaus wird eine einheitliche Kinderzulage in Höhe von 300,- Euro pro Kind gezahlt.
- Von der bisher geltenden 100%igen Beitragsgarantie (gem. AltZertG) kann zukünftig abgewichen werden. Eine stärkere Anlage in Aktien wird somit ermöglicht.
- Die Bezeichnung „Riester-Rente“ entfällt zu Gunsten der Bezeichnung „Zulagen-Rente“.
Auch das Wirtschaftsform der SPD-Bundestagsfraktion legte im Sommer 2020 ein Positionspapier („Bezahlbar, flexibel, verständlich: Vorschläge zur Reform der kapitalgedeckten Altersvorsorge“) vor, das im Kern wesentliche Gemeinsamkeiten mit dem Unionspapier aufweist. So schreiben die Genossen, dass verpflichtende Garantien das Rendite-Potenzial zum Nachteil der Sparer schmälern würden, dass sich Altersvorsorgeprodukte flexibel an die Lebens- und Arbeitsverhältnisse anpassen lassen müssten und dass sie verständlich und transparent zu sein haben.
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Betrachtet man dazu die Forderungen von Versicherern, Bausparkassen und Fondsgesellschaften, lässt sich schon erahnen, wie die Eckpunkte einer Riester-Reform aussehen könnten.
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