Die BaFin hat im Wirecard-Skandal versagt, so monieren viele Kritiker: Selbst Präsident Felix Hufeld sprach bei einer Veranstaltung zerknirscht von einer „Schande“, die auch seine eigene Behörde mit einschließe. Statt Unregelmäßigkeiten in den Bilanzen des mittlerweile insolventen Unternehmens aufzudecken, zockten Mitarbeiter der Finanzaufsicht sogar selbst mit Aktien - und gingen gegen Wirecard-Kritiker vor, statt die Verdachtsfälle aufzuklären.

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Das ließ Stimmen laut werden, den von der Bundesregierung angestrebten Wechsel für die Aufsicht der Finanzanlagenvermittler von den IHKen zur BaFin abzublasen. Wenn es schon bei der jetzigen Finanzaufsicht hapere, könne die BaFin die zusätzliche Aufsicht über die vielen Finanzanlagenvermittler gleich gar nicht stemmen, argumentierte der Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW) vor Wochen als Interessenverband der Vermittler.

"Zunehmende Komplexität des Aufsichtsrechts"

Doch von ihrem ursprünglichen Plan will die Bundesregierung nicht abrücken, wie nun eine Antwort auf eine kleine Anfrage der Linken im Bundestag zeigt. Weiterhin hält sie daran fest, die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die BaFin zu übertragen. „Die bisherige zersplitterte Aufsichtsstruktur mit Industrie- und Handelskammern und Gewerbeämtern wird der zunehmenden Komplexität des Aufsichtsrechts und den Anforderungen an eine auf diesem Gebiet spezialisierte und wirksame Aufsicht sowie auch des Anlegerschutzes nicht gerecht“, heißt es in der Antwort (Drucksache 19/23102).

Durch die Bündelung der Aufsicht "soll deren Qualität und Effektivität gesteigert werden und eine Angleichung an die Aufsicht über Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit vergleichbarer Tätigkeit erfolgen", argumentiert das zuständige Bundesministerium für Finanzen weiter. Und verweist darauf, dass auch auf die Industrie- und Handelskammern neue Aufgaben zukommen. Frei werdende Kapazitäten sollen für die "Geldwäscheaufsicht im Nichtfinanzbereich" verwendet werden.

Aufwand und Kosten

Die Bundesregierung sollte sich darüber hinaus dazu äußern, ob der Aufsichtswechsel für die betroffenen Vermittler und Berater einen Mehraufwand und zusätzliche Kosten mit sich bringt. Hier hatte es im Vorfeld bereits Kritik gegeben, dass die Betroffenen künftig deutlich mehr zahlen müssen.

“Nach dem Regierungsentwurf werden die durchschnittlichen bei der BaFin entstehenden und zu erstattenden Aufsichtskosten pro Finanzanlagenvermittler bei 37.000 Erlaubnisträgern voraussichtlich einmalig rund 140 Euro und jährlich rund 985 Euro betragen“, antwortet die Bundesregierung.

Ob damit die Vermittler mehr als bisher zur Kasse gebeten werden, beantwortet das Ministerium nicht abschließend und verweist darauf, dass sich die Gebührensätze der IHKen und Aufsichtsämter regional unterscheiden. Beispielhaft wird auf die IHK München und Oberbayern als bundesweit größter Aufsichtsbehörde verwiesen, für die bisher Folgendes gelte:

"Für Prüfungshandlungen bei Prüfungsberichten nach § 24 FinVermV kann eine Rahmengebühr von 25 bis 100 Euro anfallen", berichtet das Finanzministerium. Nach DIHK-Informationen müssten die Vermittler aktuell im Schnitt weitere 90 Euro zahlen: "für sonstige Verwaltung nach Erteilung der Erlaubnis, wie zum Beispiel im Zusammenhang mit Prüfungen oder Änderungen in der Geschäftsführung juristischer Personen".

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34f-Vermittler auch entlastet?

Zugleich argumentiert das Finanzministerium, dass die Vermittler in einigen Bereichen auch weniger zahlen müssen. Durch den Wegfall der regelmäßigen Prüfung nach § 24 FinVermV -sowie der Gebühren bei den bisherigen Aufsichtsbehörden- entstehe "eine Entlastung der betroffenen Unternehmen", denn "für den jährlich vorzulegenden Prüfungsbericht fallen Kosten in Höhe von geschätzt 500 bis 600 Euro an", heißt es in der Antwort. Eine genaue Berechnung unter Inbezugnahme weiterer Kosten sei aktuell nicht möglich.