Debeka: Eine der stärksten Beitragsanpassungen
Die Debeka passt ihre Beiträge in der privaten Krankenvollversicherung an. Debeka-Vorstand Roland Weber spricht von „einer der stärksten Anpassungen bei der Debeka“. Wie hoch die Beitragsanpassung (BAP) ausfällt und wie der Konzern die Folgen abmildern will.
- Debeka: Eine der stärksten Beitragsanpassungen
- Heftige Beitragssprünge: Ein altbekanntes Problem
„Die Nachfrage nach privaten Krankenversicherungen ist ungebremst. Die Menschen in unserem Land legen großen Wert auf eine gehobene medizinische Versorgung“, so Thomas Brahm, Vorstandschef der Debeka noch im März diesen Jahres, als Rekordzuwächse in der Privaten Krankenversicherung gemeldet werden konnten. Die Feierlaune bei den Koblenzern dürfte inzwischen aber getrübt sein. Der Marktführer im PKV-Bereich kündigte Beitragsanpassungen (BAP) zum Jahreswechsel an und muss auch das unvermeidliche „Rauschen im Blätterwald“ aushalten: Von „drastischen Prämienanstieg“ (Ärzte Zeitung) oder „Beitragsschock“ (Versicherungsmonitor) ist da die Rede. Nicht grundlos; selbst Debeka-Vorstand Roland Weber nennt die geplante Erhöhung „eine der stärksten Anpassungen bei der Debeka.“
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Wie hoch die Beitragsanpassung ausfallen soll
Nach vier Jahren ohne Anpassung soll der Beitrag im Durchschnitt um 17,6 Prozent steigen. Am stärksten fällt die BAP bei älteren Bisex-Tarifen aus:
- Unisex-Tarife (seit 2012)
Rechnungszins von 2,75 auf 2,3
BAP: 10-14 Prozent - ältere Bisex-Tarife
Rechnungszins von 3,2 auf 2,3
BAP: 15-20 Prozent
Von der BAP sind rund 2,4 Millionen Vollversicherte betroffen. Für Arbeitnehmer und Selbstständige soll die BAP über zwei Jahre gestreckt werden. Wer auf Wahlleistungen verzichtet, um Prämien zu senken, kann nach zwei Jahren ohne erneute Gesundheitsprüfung zum alten Leistungsniveau zurückkehren. Im Pflegebereich ist keine Beitragsanpassung zum 01.01.2021 geplant.
Heftige Beitragssprünge: Ein altbekanntes Problem
Die „heftigen Beitragssprünge“ sind in der PKV ein altbekanntes Problem. Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) erlaubt eine Anpassung der Versicherungsbeiträge nur in zwei Fällen: erstens, wenn die erwarteten von den einkalkulierten Versicherungsleistungen um mehr als zehn Prozent abweichen, zum Beispiel aufgrund von Mehrausgaben durch den medizinischen Fortschritt. Und zweitens, wenn die realen von den kalkulierten Sterbewahrscheinlichkeiten um mehr als fünf Prozent differenzieren, also die Versicherten älter werden, als dies der Anbieter vorausberechnet hatte.
Diese Regel hat aber zur Folge, dass die Prämien immer nur dann raufgesetzt werden dürfen, wenn die Schwellenwerte überschritten sind. Folglich steigen sie viele Jahre gar nicht, müssen dann aber umso deftiger raufgesetzt werden: es entsteht der Eindruck plötzlicher Prämien-Explosionen. Die deutsche Aktuarvereinigung (DAV) hatte in der Vergangenheit mehrfach darauf aufmerksam gemacht. Für Roland Weber fühlt es sich vielleicht so an, als würde er von seinen eigenen Warnungen heimgesucht. Denn als Vorsitzender der DAV warnte Weber zuletzt im Mai 2019: „Für den Außenstehenden wirken diese Beitragssprünge willkürlich, doch in Wirklichkeit sind sie die Folge von nicht mehr zeitgemäßen, strikten gesetzlichen Vorgaben.“ Es müssten Maßnahmen ergriffen werden, um die Beitragsverläufe gleichmäßiger gestalten zu können, so Weber damals.
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Auch, dass die Rechnungszinsabsenkung bei Bestandskunden mit Bisex-Tarifen stärker durchschlägt, als bei jüngeren Tarifen, ist keine Überraschung. KV-Experte Gerd Güssler (KVpro) erklärte das im Zusammenhang mit einer BAP bei Axa gegenüber Versicherungsbote so: „[…] Bestandskunden, deren Altersrückstellungen mit 3,5 Prozent auskalkuliert waren und jetzt auf 2,75 oder 2,5 Prozent gesenkt werden, müssen schließlich auch die Rückstellungen insgesamt über die gesamte weitere Vertragslaufzeit ausfinanzieren. Und dies bedeutet, dass die eingezahlten Altersrückstellungen weniger wert sind und nachfinanziert werden müssen.“
Auch bei Axa waren seinerzeit die auslösenden Faktoren nicht angesprungen; die jährliche Kostensteigerung blieb darunter. „Eigentlich ist das gut für den Kunden; sieht er doch scheinbar stabile Beiträge. Aber wenn wegen nicht erreichter Auslöser drei oder vier Jahre lang nicht einmal eine geringe Anpassung erfolgen kann, weil die 5- oder 10-Prozent-Hürde als auslösender Faktor nicht wirkte oder nicht erreicht wurde, dann entsteht die jetzige Situation wir hier bei der Axa. Wegen des Nachholeffekts für vergangene Jahre werden auf einen Schlag gut 30 Prozent Beitragsanpassung fällig“, so Güssler damals.
Die Versicherer argumentieren regelmäßig, dass das starre BAP-System dazu führen würde, dass sie nur indirekt und verzögert auf den Kapitalmarkt reagieren könnten. Das wiederum ließe die BAP umso drastischer ausfallen. Gleichzeitig müssen die Krankenversicherer mindestens 80 Prozent der erzielten Überschüsse der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) zuführen. Diese Gelder sollen Beitragsrückerstattungen für leistungsfreie Versicherte finanzieren sowie Beitragsanpassungen limitieren.
Im Systemwettbewerb mit der GKV sehen sich die Privaten durch die starren Kalkulationsvorschriften benachteiligt. In verschiedenen Studien lassen die Privaten Krankenversicherer gern vorrechnen, dass die Beitragssteigerung in der GKV höher ausfällt, als in der PKV.
Zankapfel „auslösender Faktor“
Der auslösende Faktor ist auch bei vielen Krankenversicherern ein Problemfall. So würden fast alle Anbieter den Zehn-Prozent-Faktor in ihren Bedingungen auf fünf Prozent reduzieren, so der Berliner Verbraucheranwalt Knut Pilz. Seine Kritik: Versicherte müssten infolge der Reduzierung früher eine höhere Prämie und in Summe mehr als nach der gesetzlichen Regel zahlen.
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Beitragsanpassungen (BAP) zum Jahreswechsel sind keine Seltenheit. Zum Jahresbeginn 2020 hatten u.a. Axa, Barmenia und UKV ihre Beiträge angepasst. Dass die BAP nicht immer transparent und nachvollziehbar für die Kunden sind, ist allerdings auch weder neu, noch selten.
- Debeka: Eine der stärksten Beitragsanpassungen
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