BaFin zur Lebensversicherung: „Höchstrechnungszins ist keine Verpflichtung“
Zinsumfeld und regulatorische Vorschriften belasten die deutschen Lebensversicherer. Nun zeigen aktuelle Berechnungen im Auftrag von ‚Euro am Sonntag’, wie „zugesagte Leistungen bei Neuverträgen in die Verlustzone rutschen würden.“ Warum das nur die halbe Wahrheit ist und worauf sich Vermittler einstellen sollten.
- BaFin zur Lebensversicherung: „Höchstrechnungszins ist keine Verpflichtung“
- Verunsicherte Kunden
„Das Geschäftsmodell der Versicherer ist nicht für künstlich erzeugte Zinsen gemacht“, sagte Allianz-Chef Oliver Bäte bereits vor zwei Jahren (Versicherungsbote berichtete). Nicht erst seitdem ringen Aufsicht, Gesetzgeber und Anbieter um Lösungen.
Eine Senkung des Höchstrechnungszinses (Garantiezins) wurde von der Deutschen Aktuarvereinigung vorgeschlagen, um Versicherer zu entlasten. Die BaFin hat sich dieser Forderung angeschlossen. Nur vom zuständigen Finanzministerium war keine Entscheidung zum Höchstrechnungszins 2021 zu bekommen. Zuletzt berief sich das ‚Versicherungsjournal’ auf BMF-Staatssekretär Jörg Kukies, der bestätigte, dass der Höchstrechnungszins 2021 bei 0,9 Prozent bleibt.
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Mitte Oktober schaltete sich BaFin-Präsident Felix Hufeld auf einer Tagung der Süddeutschen Zeitung (SZ) in die Debatte ein und appellierte an die Versicherer, sehr genau abzuwägen, welche Garantiehöhe sie anbieten, „und zwar unabhängig davon, ob und wann der Verordnungsgeber den Höchstrechnungszins ändert“, zitiert die SZ Hufeld. Im Rahmen eines ordnungsgemäßen Risikomanagements müssten sich die Unternehmen ohnehin damit auseinandersetzen, welchen Garantiezins sie im Neugeschäft offerieren könnten. „Der Höchstrechnungszins ist keine Verpflichtung – auch nicht im Wettbewerb", so Hufeld auf der SZ-Tagung.
Erschreckende Zahlen für Neuverträge
In diese Debatte platzt nun eine Meldung der Wirtschaftszeitung ‚Euro am Sonntag‘. Deren Tenor: „Sinkender Garantiezins vertieft Minus-Renditen“. Vom Policenaufkäufer Partner in Life ließ sich das Wirtschaftsblatt ausrechnen, was passieren würde, wenn man heute weniger als 20.000 Euro in eine private Rentenversicherung investiert. Die Zahlen sind erschreckend: Im Durchschnitt würden Neuverträge ein Minus von jährlich 0,35 Prozent erwirtschaften. Bei größeren Summen gäbe es ein Minus von 0,30 Prozent. Verträge von Kleinsparern wären also stärker betroffen, weil kleine Summen mit relativ höheren Kosten belastet sind und der Zinseszinseffekt geringere Auswirkungen hat.
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Gerechnet wurde mit einem Garantiezins von 0,5 Prozent. Die errechneten Werte beziehen sich auf den Sparteil (Einzahlung abzgl. Kosten). Tatsächlich liegt die Verzinsung höher, weil die Kunden je nach Produkt zusätzliche Gewinnanteile erhalten. Im Branchenschnitt betrug die laufende Verzinsung für Neuverträge zuletzt 2,23 Prozent.
Verunsicherte Kunden
Was die ‚Horror-Meldung‘ von ‚Euro am Sonntag‘ allerdings verschweigt: Die Branche hat sich längst von starren Garantiemodellen verabschiedet. Im jüngsten Altersvorsorge-Rating des Analysehauses Franke und Bornberg finden sich gerade mal noch drei Tarife mit Höchstwertung im Bereich der privaten Rentenversicherung. „Je weniger gesetzliche Vorgaben bei der Produktgestaltung, umso größer ist die Chance auf leistungsstarke Tarife“, kommentierte Michael Franke die Ergebnisse.
Tatsächlich setzen die meisten neuen Tarife auf einen Mix aus risikobehafteteren Anlagen und einer Beitragsgarantie. Der Branchenprimus Allianz und weitere Anbieter garantieren bei Neuverträgen ab 2021 gar keine Beiträge mehr.
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Die Versicherer begründen das mit den Eigenkapitalanforderungen für solche Garantien, die sie zwingen, mehr Geld in festverzinslichen Anlagen zu parken. Die sind wenig lukrativ und binden Mittel, die Versicherer lieber an andere Stelle investieren würden.
Vermittler, in deren Bestand sich Rentenversicherungen befinden, sollten sich darauf vorbereiten, dass verunsicherte Kunden bei ihnen nachfragen, ob sich Garantiezinssenkungen auch bei ihren Verträgen auswirken würden.
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- Verunsicherte Kunden