Versicherungsbote: Herr Hinrichsen, wie hat sich Ihre Arbeit durch Corona verändert?

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Marc Hinrichsen: Die Änderungen betrafen weniger die Arbeit als solche, sondern die Entwicklung und Strukturierung neuer Abläufe. Wir haben im Zentrum Hamburgs 15 Mitarbeiter. Da war eine der zentralen Fragen zum Beispiel, wie die Hygienevorschriften umgesetzt werden, um insbesondere unsere Mitarbeiter bestmöglich zu schützen. Eine weitere zentrale Aufgabe war es, alle Voraussetzungen für eine deutliche Erhöhung der Anzahl an Homeofficearbeitsplätzen zu schaffen. Das waren nur zwei der wichtigsten Dinge, die uns anfangs beschäftigt haben. Unsere betriebliche Kernaufgabe - möglichst passgenauen VSH Versicherungsschutz für unsere Kunden zur Verfügung zu stellen - ist natürlich gleich geblieben und wir haben hierbei sogar ein etwas höheres Pensum bewältigt. Denn im März und April kamen sehr viele Fragen auf, die sich um das Thema 'Betriebsschließungsversicherung und Maklerhaftung' drehten.

Kurz zur Erinnerung: Die Diskussion betraf die Frage, ob Makler falsch beraten hätten, wenn in der Betriebsschließungsversicherung kein oder unzureichender Pandemieschutz enthalten ist…

Da kann ich nur ganz klar antworten, indem ich sage: 'Das kommt darauf an.' Es ist wie immer der Einzelfall entscheidend. Im Moment wird die juristische Auseinandersetzung im BSV-Komplex zwischen Versicherungsnehmern und Risikoträgern sehr aktiv und kontrovers geführt. Makler können grundsätzlich schnell in daraus erwachsende Rechtsstreitigkeiten hingezogen werden. Und dann muss - wie auch ansonsten - geschaut werden: Gab es einen Beratungsanlass, wurde die BSV angesprochen, hat der Kunde vielleicht BSV-Schutz abgelehnt und wurde das dokumentiert? Das sind der Sache nach ganz normale Abläufe. Insofern also keine Besonderheit. Eine Steigerung von VHS-Fällen in der Corona-Zeit konnten wir nicht feststellen.

In welchen Bereichen kommt es denn grundsätzlich am häufigsten dazu, dass Makler ihre VSH bemühen müssen?

Besonders häufig sind immer noch Streitigkeiten im Zusammenhang mit Gesundheitsfragen im BU und Kranken-Bereich. Und natürlich, wenn etwas vergessen wird; also klassische Vermögensschäden.

Was wünschen Sie sich von Maklern für die Zukunft?

Die große Mehrheit der Vermittler ist sehr gut aufgestellt und soll weiterhin so gute Beratung leisten wie bisher auch. Klar: Eine gute Vermögensschadenhaftpflicht-Police gehört natürlich dazu.

Der Markt ändert sich auch für Sie: Noch betrifft der Vermittlerschwund vor allem die Ausschließlichkeit. Aber das muss nicht so bleiben und neue Anbieter drängen auch in den VSH-Bereich. Wie sehen Sie das?

Ja, das sogenannte Vermittlersterben setzt der AO besonders zu. Bei unserer Zielgruppe, den Maklern, ist die Anzahl in den vergangenen Monaten recht stabil geblieben. Neue Anbieter im VSH-Markt hat es in den vergangenen Jahren immer gegeben und einen Markteintritt insbesondere auch von Töchtern ausländischer Risikoträger wird es weiterhin geben. Wir beobachten und analysieren jeden neuen Marktteilnehmer stets genau. Sollte es in nicht auszuschließenden, wenn auch aus der Erfahrung heraus sehr seltenen Fällen dazu kommen, dass neue Risikoträger echte Mehrwerte anbieten, die wir noch nicht in unseren Konzepten integriert haben, nehmen wir derartige Punkte in unsere regelmäßigen Konzeptverhandlungen mit auf.

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Wir kennen aus unserer eigenen Firmengeschichte die Zusammenarbeit mit Risikoträgern, die ihren gesellschaftlichen Ursprung im Ausland hatten und die nicht nachhaltig und vor allem nicht langfristig im deutschen Markt heimisch geworden sind. Und gerade mit Blick auf Langzeitrisiken, ist es fatal, wenn die Gefahr besteht, dass sich der VSH-Anbieter überraschend aus dem Markt zurückzieht.
Aufgrund unserer Erfahrungen setzten wir bei der Zusammenarbeit mit unseren Konzeptpartner im Interesse der versicherten Vermittler auf ein möglichst hohes Maß an kalkulierbarer Verlässlichkeit und vertrauensvoller Kooperation auf fachlicher Augenhöhe.