Erst im April 2020 hatte das Bundeskabinett eine Anhebung der Renten beschlossen. Dadurch kletterten die Bezüge der Ruheständler zum 1. Juli um 3,45 Prozent im Westen und im Osten der Republik um 4,20 Prozent. 2019 war das Altersgeld um 3,18 Prozent (West) und um 3,91 Prozent (Ost) angehoben worden.

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Für das kommende Jahr dürfen sich deutsche Rentner allerdings keine großen Hoffnungen auf eine Erhöhung des Altersgeldes machen. Denn: Grundlage für die Anhebung der Altersgelder ist die Entwicklung des Lohns. Schließlich haben wegen der Coronakrise viele Unternehmen bereits Beschäftigte entlassen oder befristete Verträge nicht verlängert. Hinzu kommen die Beschäftigten in Kurzarbeit. Bereits im Juni hatte Alexander Gunkel, Vorstandsvorsitzende der Deutschen Rentenversicherung, deshalb auf die Euphoriebremse getreten. Für das laufende Jahr rechnet die DRV mit einem Verlust in der Rentenkasse von etwa 4,7 Milliarden Euro. "Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise lassen sich derzeit nur sehr schwer abschätzen", sagte Gunkel bei der Bundesvertreterversammlung der Rentenversicherung im Juni.

Folglich müssen sich Altersrentner in 2021 auf eine geringere Anhebungen beziehungsweise auf eine Nullrunde bei der Rentenerhöhung einstellen. Zuletzt war dies im Jahr 2010 und damit direkt nach der Finanzkrise passiert. Westdeutsche Ruheständler müssten laut Gunkel im kommenden Jahr ohne Anhebung der Rente auskommen. Für die Altersrentner im Osten Deutschlands könnte es voraussichtlich eine um 0,72 Prozent höhere Rente geben. Das sei auf das schrittweise Angleichen des ostdeutschen auf das westdeutsche Rentenniveau zurückzuführen.

Eine Senkung der Rente ist indes per Gesetz nicht möglich. Denn eigentlich müssten die Renten 2021 rechnerisch um gut vier Prozent sinken, so Gunkel. Eine finale Entscheidung über die Höhe der Altersbezüge für 2021 werde allerdings erst im kommenden Frühjahr fallen.

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Während die Renten stagnieren, wird es perspektivisch auch für die Beitragszahler teurer. Aktuell liegt der Rentenbeitragssatz noch bei 18,6 Prozent und dürfte bis 2022 stabil bleiben. Bis zum Jahr 2025 greift die so genannte „doppelte Haltelinie“, die sowohl das Rentenniveau als auch die Beitragshöhe bis zum Jahr 2025 festschreibt. Bis dahin darf der Brutto-Beitrag, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam zur Rentenversicherung zahlen müssen, 20 Prozent nicht übersteigen. Zudem darf das Rentenniveau bis dahin nicht auf einen Prozentsatz unter 48 Prozent sinken.