Renten-Reform: Mit Staats-Fonds und (weniger) Umlage
Wie könnte das Rentensystem der Zukunft in Deutschland aussehen? Eine Ideensammlung dafür kommt aus CDU-Kreisen und sieht weitreichende Änderungen vor: Mit einem Staats-Fonds und einer teilweisen Abkehr von der Umlagefinanzierung könnte das deutsche Rentensystem hybrider werden.
Im CDU-Bundesfachausschusses für Soziale Sicherung und Arbeitswelt kursiert ein 11-seitiges Papier, das die mögliche Zukunft des deutschen Rentensystems skizziert. Darüber berichtete zuerst das Portal "The Pioneer".
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Rente: Versicherungszeit statt Regelaltersgrenze
Einer der zentralen Punkte in dem Entwurfs-Papier: Die Umstellung von der Regelaltersgrenze auf eine Regelversicherungszeit. Derzeit ist entscheidet das Alter eines sozialversicherungspflichtig Beschäftigten darüber, ob ein abschlagsfreier Renteneintritt möglich ist. Mit der Regelversicherungszeit wäre das anders: Um abschlagsfrei in Rente gehen zu können, wären dann 45 Jahre Regelversicherungszeit notwendig. Ab- oder Zuschläge gibt es für vorzeitigen bzw. späteren Rentenbezug.
Ausgangspunkt für die Berechnung der 45 Jahre Versicherungszeit soll der Zeitpunkt des ersten sozialversicherungspflichtigen Arbeits- oder Ausbildungsvertrages bzw. spätestens das Datum, zu dem der Kindergeldanspruch endet, sein.
Finanzierung über zusätzliche Beiträge
Handlungsbedarf sehen die CDU-Politiker auch bei der Finanzierung der gesetzlichen Rente. Es könne nicht sein, dass steigende Kosten der Alterssicherung allein von Beitragszahlern aufgefangen würden. Den Politikern schwebt vor, auch Mieteinnahmen oder Einkünfte aus Kapitalerträgen zur Finanzierung der Rente heranzuziehen. Statt der Ausweitung der Beitragspflicht sei aber auch stärkere Steuerfinanzierung denkbar, um die Sozialversicherungsbeiträge stabil zu halten.
Hybride Rente: Umlage und Kapitalmarkt
Langfristig solle die Gesetzliche Rentenversicherung vom reinen Umlagesystem zu einer Mischform umgebaut werden, heißt es in dem Entwurf. 2,5 Prozent des Bruttolohns sollten dafür in den Aufbau eines Rentenfonds fließen. Dieser „Staatsfonds“ soll der Aufsicht der Bundesbank unterstellt werden, um jeglichen Missbrauch zu verhindern.
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Was ist der Entwurf wert?
Über den Entwurf soll am 30. November beraten werden. Es handelt sich nicht um eine endgültige Fassung des Fachausschusses. Weitere Partei-Gremien waren noch nicht mit den Vorschlägen befasst.