Basisrente und Berufsunfähigkeitsversicherung koppeln oder nicht?
Berufsunfähigkeitsversicherung mit Altersvorsorge koppeln? Das widerspricht dem oft bemühten Merksatz: ‚Vorsorge und Versichern sollte man trennen‘ und führt mitunter zu erbitterten Diskussionen. Doch was ist da eigentlich dran? Das Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften (ifa) nahm sich der Frage an und kam zu einem ganz salomonischen Fazit.
Die Absicherung der Arbeitskraft gilt selbst Verbraucherschützern als sinnvoller Versicherungsschutz. Sie sei neben der Privathaftpflichtversicherung gar die wichtigste private Versicherung, schreibt der Bundesverband Verbraucherzentralen auf seiner Webseite. Versicherungsvermittler dürften dieser Ansicht zustimmen.
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Weitaus weniger Einigkeit besteht allerdings bei der Frage, wie sinnvoll die Kopplung von Berufsunfähigkeitsschutz mit Altersvorsorge ist. Aus Sicht der abschlusswilligen Verbraucher mitunter von Vorteil: Mit einer Zahlung werden gleich zwei „Probleme“ angegangen. Kritiker halten dem entgegen, dass die Verbindung dieser beiden Komponenten für den Verbraucher vor allem zu teuer sei. So heißt es beispielsweise in einem Infoblatt des Bunds der Versicherten (BdV) zur Rürup-Rente, dass diese in „Kombination mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung nicht geeignet“ sei.
Doch nicht wenige Anbieter setzen auf solche Kombinationen. Einer dieser Anbieter ist MLP. Der in Heidelberg gegründete Finanzvertrieb gab eine Studie in Auftrag, „damit die oft sehr verkürzte und dadurch nicht sachgerechte Diskussion über die Kopplung von Basisrente und Berufsunfähigkeitsschutz nun auf der Basis von wissenschaftlichen Fakten geführt werden kann“, so Produktvorstand Manfred Bauer gegenüber Versicherungsbote.
Das Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften (ifa) legte nun die Studien-Ergebnisse vor. Verglichen wurde eine Basisrente + BUZ mit einer Kombination aus Fondssparplan und selbstständiger (also entkoppelter) Berufsunfähigkeitsversicherung (Fondssparplan + SBU).
In ihren Ergebnissen (PDF) weisen die Forscher u.a. auf folgende Nachteile einer Basisrente + BUZ hin:
- vom Gesetzgeber explizit für die Basisrente vorgegebene Einschränkungen in Bezug auf Flexibilität und Zugang zum bereits angesparten Guthaben
- Neuorganisation des BU-Schutzes, wenn Sparprozess reduziert oder eingestellt wird
Bei modernen Basisrenten + BUZ sei die spätere Entkopplung des Berufsunfähigkeitsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich, schreibt das ifa. Die Bedeutung dieser Nachteile sei für verschiedene Verbraucher unterschiedlich hoch, so die Ulmer Wissenschaftler.
Um Unterschiede im Preis-Leistungsverhältnis der Varianten zu finden, wurden verschiedene Musterkunden betrachtet und unterstellt, dass in beiden Produktkombinationen kostengünstige ETFs als Fonds gewählt wurden. Ergebnis: Basisrente + BUZ ist stets und teilweise deutlich günstiger für Verbraucher, die von einem niedrigeren Steuersatz in der Rentenphase im Vergleich zur Ansparphase ausgehen können. „Für Verbraucher, die in der Anspar- und Rentenphase ähnlich hohe Steuersätze haben, schneiden beide Produktkombinationen ähnlich gut ab. Eine klare Vorteilhaftigkeit der Variante Fondssparplan + SBU tritt hingegen in keinem der betrachteten Fälle auf – auch nicht, wenn Annahmen zur unterstellten Fondsrendite, zu Kosten oder Alter des Verbrauchers und Laufzeit der Verträge variiert werden“, so das ifa.
„Pauschale Ablehnungen gekoppelter Lösungen sind nicht haltbar – genau das zeigen die Berechnungen des ifa-Instituts“, sagt Manfred Bauer, Produktvorstand bei MLP. Das gilt allerdings auch für die pauschale Aussage, dass diese Variante immer die bessere Wahl sei.
Wie relevant die Nachteile sind oder wie groß mögliche Vorteile, hängt „stark von der individuellen Situation des Verbrauchers ab. Um diese Vor- und Nachteile zu verstehen und sie gegeneinander abzuwägen, ist also entsprechende Expertise notwendig“, so das Fazit der Studie.
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Die Studie steht zum Download auf den Seiten des ifa bereit und am 08.12.2020 um 17.00 Uhr stellt ifa-Geschäftsführer Jochen Ruß die wichtigsten Ergebnisse im Rahmen eines Online-Kurzvortrags (maximal 30 Minuten) vor.