Auch bei Maklern wird über die engere Art der Kooperation durch eine Kanzlei oder Sozietät mehr Professionalität möglich. Ich denke da an bestimmte betriebswirtschaftliche Instrumente und die Gestaltung des Workflows von der Beratung über die Dokumentation bis zur Kunden- und Vertragsverwaltung.

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Ein Blick auf die Entwicklung der Sozietäten bei Rechtsanwälten zeigt einen interessanten Trend. Waren Ende der 1960er Jahre noch drei Viertel der Anwälte mit Einzelkanzleien tätig, hat sich der Anteil der Einzelkämpfer bis Ende der 1990er Jahre halbiert. Und bei den bestehenden Sozietäten ist die durchschnittliche Anzahl der Partner von zirka zwei auf über vier im genannten Zeitraum gestiegen.

Das Modell hat also ebenfalls für Makler seinen Charme. Als Vorteile sind die Breite des Beratungs- und Dienstleistungsangebotes, die stärkere Positionierung und Abgrenzung im Markt, betriebswirtschaftliche Synergieeffekte und der innerbetriebliche Meinungsaustausch zu strategischen Themen sowie zu einer optimalen Kundenbetreuung zu sehen.

Beide Formen, Kooperation und Kanzleimodell, haben aber auch Nachteile, die zu beachten sind. Große Kanzleien können beispielsweise beim Kunden durch die Größe und damit verbundene Anonymität an Ansehen verlieren.

Nicht zu unterschätzen ist das Thema "gemeinsame Entgegennahme von Aufträgen und Einnahmen mit gesamtschuldnerischer Haftung" (abhängig von der Gestaltung des Kanzlei-Modells).

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Ebenso wie bei Kooperationen kann es beim Kanzleimodell zu Problemen bei der genauen Definition und Abgrenzung der Aufgaben, der Verteilung von Gewinnen und Verlusten, der Entscheidungsfindung und der Lösung von Konflikten kommen. Davor schützen nur klare Regeln und Vereinbarungen.

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