Versicherungsbetrug: Früherer Medizinstudent muss 1,1 Millionen Euro zahlen
Ein Mann aus der Region Hannover wurde vor dem Landgericht Hildesheim wegen Versicherungsbetrugs verurteilt. Er war in verschiedenen Management-Positionen tätig und ließ sich wiederholt arbeitsunfähig schreiben. Dumm nur, dass er nebenbei Medizin studierte - das ließ den Versicherer an seiner Arbeitsunfähigkeit zweifeln.
Ein 45jähriger Mann aus Lehrte bei Hannover wurde vor dem Landgericht Hildesheim am Montag dazu verurteilt, an seinen Versicherer fast 900.000 Euro Krankentagegeld zurückzuzahlen - und obendrein noch gut 200.000 Euro Zinsen. Das berichtet aktuell der Norddeutsche Rundfunk (NDR).
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Arbeitsunfähig - trotzdem Studium
Der Mann war zwischen 2008 und 2017 in verschiedenen Jobs tätig: oft hoch dotierte Manager-Positionen. Immer wieder ließ er sich in dieser Zeit arbeitsunfähig schreiben und gab als Ursache an, dass er nach Überfällen bzw. Verkehrsunfällen unter psychischen Problemen leide. Der Versicherer schöpfte zunächst keinen Verdacht und zahlte das vereinbarte Krankentagegeld aus. So kam binnen neun Jahren die stolze Summe von 898.700 Euro zusammen.
Dann aber erfuhr der Versicherer, dass der Mann in der Zeit der Arbeitsunfähigkeit nebenbei Medizin studiert hatte. Äußerst erfolgreich, denn das Studium konnte er mit guten Ergebnissen meistern. Das ließ den Versicherer hellhörig werden, so dass er das Krankentagegeld zurückgezahlt haben wollte - und gegen den frisch zugelassenen Arzt klagte.
Der Verteidiger des Mannes -selbst war er nicht vor Gericht erschienen- brachte eine recht eigenwillige Begründung vor, weshalb sein Mandant trotz Arbeitsunfähigkeit studieren konnte: Das sei eine Art Therapie gewesen, die ihm geholfen habe besser mit seinen psychischen Problemen zurechtzukommen. Die Richter fanden das wenig überzeugend. Der Mann habe den Versicherer "über seine tatsächlich nicht bestehende Arbeitsunfähigkeit getäuscht", so urteilte die Zivilkammer. Dass er erfolgreich ein Studium durchlaufen und beendet habe, widerlege, dass er vollständig arbeitsunfähig gewesen sei.
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Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, der Mann kann noch Widerspruch einlegen. Zugleich erwartet ihn aber auch ein Strafprozess wegen Betruges.
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