Ausblick: „Lückenstopfen“ geht weiter

Das Personalbudget der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wird aber nicht nur von der bereits erwähnten Pensionskasse belastet. Für ihre Freien Mitarbeiter zahlen die Rundfunkanstalten auch in die Pensionskasse Rundfunk (PKR) ein: Grundsätzlich einen Beitrag von 7 Prozent der Honorareinkünfte. Auch im Versorgungswerk der Presse können Freie Mitarbeiter Mitglied werden. Die direkt an diese Einrichtungen gezahlten Beiträge beliefen sich 2017-2020 auf insgesamt 94,2 Mio. Euro. Für den Zeitraum 2021-2024 geht der KEF-Bericht von 101,6 Mio. Euro aus. Doch aufgepasst! Die Beiträge, die mittelbar über Produktionsfirmen an die Versorgungseinrichtungen gezahlt werden, werden von den Sendeanstalten nicht gesondert erfasst. Und das, obwohl die Beitragspflicht der Anstalten bereits 2016 erweitert wurde. Seitdem erstatten die Anstalten bei voll­ und teilfinanzierten Auftragsproduktionen die PKR­-Beiträge zu 100 Prozent. Bei Fernseh­-Koproduktionen und geförderten Produktionen teilen sich Anstalten und Produktionsunternehmen die Beiträge zur PKR je nach Höhe ihres Finanzierungsanteils.

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Eine Ende des „Lückenstopfens“ ist allerdings nicht in Sicht: Das ZDF wies bereits auf „erhebliche Mehrbedarfe durch die versicherungsmathematische Berechnung der Beihilferückstellungen“ hin. Die von der KEF anerkannten Mittel für den Aufbau eines Beihilfe­ Deckungsstocks von 8,5 Mio. p.a. von 2017 bis 2024 seien schon jetzt nicht mehr ausreichend.

Diesen Hinweis nahm die KEF zum Anlass, die Anstalten um eine umfassende Bestandsaufnahme im Bereich der Beihilfen zu bitten. Das Ergebnis dieser Bestandsaufnahme wird dann voraussichtlich im 23. Bericht der Kommission nachzulesen sein.

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