Riester-Rente: Generali muss Kosten erstatten
Riester-Sparer müssen klar über Kosten aufgeklärt werden. Weichen Vertragsbedingungen und Standmitteilungen diesbezüglich zu stark von einander ab, könnten die Kosten erstattungsfähig sein. Im vorliegenden Fall hatte Generali (seinerzeit AachenMünchener) zu hohe Abschluss- und Vertriebskosten in Rechnung gestellt.
„Ich habe erfolglos in den Vertragsbedingungen nach einer klaren Darstellung der Abschluss- und Vertriebskosten gesucht“, sagt Thomas Meentzen. Der Mann aus Niedersachsen wurde 2010 Riester-Kunde bei der AachenMünchener, deren Produkte exklusiv von der DVAG vertrieben werden. Doch auch der Vermittler konnte Meentzen bei einer transparenten Kostendarstellung nicht behilflich sein.
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Die im Vertrag ausgewiesenen Kosten wichen erheblich von den Standmitteilungen ab, die Meentzen erhielt. Dort stand bis 2014 klar und deutlich: „Die Abschluss- und Vertriebskosten Ihrer Versicherung entfallen grundsätzlich nach spätestens 5 Jahren.“ Erhöhungen durch Sonderzahlungen seien von dieser Regelung ebenfalls erfasst.
Vor dem Amtsgericht Syke konnte der Riester-Sparer nun ein Anerkenntnis-Urteil (Az. 25 C 830/18) durchsetzen. Generali muss zu viel gezahlte Kosten erstatten: Insgesamt 219 Euro zzgl. Zinsen. Wie Finanztest schreibt, die als erstes über den Fall berichteten, stellte das Gericht klar, dass die Generali nach fünf Jahren keine weiteren Abschlusskosten mehr vom Beitrag „in Abzug bringen darf und sich dieses Verbot auch auf die jährlichen staatlichen Zulagen erstreckt“.
Generali: Urteil ist „Einzelfallentscheidung“
Laut test.de ordnet Generali das Urteil als „Einzelfallentscheidung“ ein. Auswirkungen auf andere Kunden würde es nicht geben. Vielmehr handle es sich „um eine spezielle, einzelvertraglich besondere Sachverhaltskonstellation“, so ein Unternehmenssprecher. Dabei gehe es um die „individuelle Beratung des Vermittlers bei Vertragsabschluss“.
Ob dieser Kunde tatsächlich ganz eigene Bedingungen und Standinformationen erhalten hat? Finanztest meldete Zweifel an dieser Darstellung der Sachlage an und riet Generali-Kunden mit einer fondsgebundenen Riester-Rentenversicherung „Strategie No. 1“ zu prüfen, ob die Darstellung der Abschluss- und Vertriebskosten in den Vertragsbedingungen transparent ist. Sollte sich diese von den ersten Standmitteilungen nach Vertragsabschluss unterscheiden, rät Finanztest dagegen vorzugehen.
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Riester-Rente: Kosten sind Verbraucherschützern ein Dorn im Auge
Dass viele Anbieter von Riester-Renten doppelte Vertriebs- und Abschlusskosten berechnen, war bereits im Herbst 2019 von den Marktwächtern Finanzen berichtet worden. Auch der Bund der Versicherten, Verbraucherzentrale oder die Initiative „Finanzwende“ kritisieren zu hohe Kosten bei der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge.
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