Zum 01. Januar 2021 startete die Grundrente in Deutschland: Nach langem und zähem Ringen um Name, Ausgestaltung und Wirksamkeit. Dabei ist die Idee hinter der Grundrente eigentlich weniger kontrovers: Es ginge um die Anerkennung von Arbeits- und Lebensleistung, betonte der zuständige Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). In Anlehnung an diese Zielsetzung war anfangs auch von „Respekt-Rente“ die Rede. Und man wolle damit eine Antwort auf die heterogenen Erwerbsbiographien des postindustriellen Arbeitsmarktes geben.

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Ein wirklich lohnendes Ziel. Doch den vollen Zuschlag erhält nur, wer mindestens 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat und über weniger als 1.250 Euro (Alleinstehend; 1.950 Euro Paare) Monatseinkommen verfügt.

Langjährige Beschäftigung als Geringverdiener, unterbrochen durch Arbeitslosigkeit und Weiterbildungsmaßnahmen: Im Osten Deutschlands eine durchaus typische Versichertenbiografie, wie die Deutsche Rentenversicherung in der Debatte um die Grundrente zu Bedenken gab. Könnte also sein, dass viele Menschen, die fünf Jahre oder länger arbeitssuchend waren, kaum oder keine Zuschläge bekommen. Wer welche Ansprüche hat, sei wegen der komplizierter Berechnungsmethoden nicht so einfach zu sagen, so Anne-Kathrin Sturm, Sprecherin der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland gegenüber MDR aktuell. Maximal seien es aber 407 Euro mehr in Ostdeutschland, so Sturm.

Die Voraussetzungen für den Zuschlag waren aber nicht der einzige Kritikpunkt. An der Frage, ob eine Einkommensprüfung vorgenommen werden soll, scheiterte fast die Regierungs-Koalition. Diese Einkommensprüfung soll nun von der DRV vorgenommen werden. Allein dabei dürfte mit erheblichen Schwierigkeiten zu rechnen sein. Zumal mitunter auch Daten ausländischer Finanzverwaltungen einbezogen werden müssen.

Datenabgleich und Absprache mit den hiesigen Finanzämtern sind schon komplex genug: Allein die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland prüft bei 1,5 Millionen Bestandsrenten, ob die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt wurden und ob die Einkommenssituation den gesetzlichen Zuschlag rechtfertigt. Eine solche Einkommensprüfung ist übrigens komplettes „Neuland“ für DRV. Das erklärt auch den dritten großen Kritikpunkt: Die Kosten. FDP-Rentenexperte Johannes Vogel warnte bereits während des Gesetzgebungsprozesses vor „unverhältnismäßig hohen Verwaltungskosten“. Nach Berechnungen der Liberalen würden sich die Kosten auf 13 Prozent beziffern, während die Grundrente-Zahlungen nur 1,2 Prozent aller Rentenleistungen ausmachen würden. Die Deutsche Rentenversicherung selbst geht sogar von 24 Prozent Verwaltungskosten aus - allerdings nur im ersten Jahr.

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Mit ersten Auszahlungen des Grundrenten-Zuschlags sei erst Ende Juli 2021 zu rechnen. Die Auszahlungen würden bis spätestens Ende 2022 rückwirkend vorgenommen. Laut DRV Mitteldeutschland würden die Ansprüche von Neurentnern zuerst bearbeitet.