Das Gewerbesegment gilt als extrem vielschichtig: immerhin umfasst es über 45 Versicherungsprodukte und mehr als 1.500 Gewerbearten. Expertise in allen diesen Bereichen ist unmöglich. Branchenexperten raten deshalb dazu, sich auf bestimmte Nischen oder Kundengruppen zu spezialisieren.

Anzeige

Für den Bereich klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) soll nun eine DIN-Norm die systematische und umfassende Risikoanalyse erleichtern. Dabei handelt es sich um die DIN-Norm 77235 für die „Risikoanalyse für Freiberufler, Gewerbetreibende, Selbstständige und klein- und mittelständische Unternehmen (KMU)“.

Geht der Vermittler nach dieser DIN-Norm in der Beratung vor, werden u.a. auch betriebswirtschaftliche Schwachstellen identifiziert. Unternehmerische Risiken könnten so minimiert werden, meint der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und sieht darin einen „wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung von Geschäftsmodellen von KMU, Gewerbetreibenden und Freiberuflern“.

Mehr vom Versicherungsbote

Der Verband fördert die Erarbeitung der Norm; BVK-Vizepräsident Andreas Vollmer, der selbst Versicherungsmakler ist, war sogar direkt daran beteiligt: „Mit der DIN-Norm 77235 können wir einen effektiven Beitrag leisten, die Qualität der Beratung gegenüber den KMU deutlich zu erhöhen“, so Vollmer. „Trotz der erschwerten Bedingungen durch die Corona-Pandemie haben wir es seit 2019 in vielen virtuellen Sitzungen zwischen den beteiligten Verbänden und Bankenvertretern geschafft, zügig voran zu kommen. In den kommenden Wochen wird nun der Norm-Entwurf anhand einiger echter Realfälle getestet und seine Eignung geprüft.“

Die Veröffentlichung des Norm-Entwurfs ist für April 2021 vorgesehen. Anschließend können sich alle Marktteilnehmer zu der DIN-Norm äußern. Die Kommentare und Einsprüche werden voraussichtlich ab Juni 2021 bearbeitet. Der finale Start der DIN-Norm 77235 könnte dann September 2021 erfolgen.

Anzeige

Im Privatkundensegment ist mit der DIN-Norm 77230 bereits eine strukturierte Finanzanalyse im Einsatz. Allerdings warnen Experten davor, dass eine einseitige Beschränkung auf die Abarbeitung der Norm keineswegs davor schützt, Haftungsrisiken bei der Beratung zu vermeiden.