VorlesenPausieren 5/7ArbeitgeberzuschussSeit dem BRSG muss der Arbeitgeber mindestens 15 Prozent der vom Arbeitnehmer investierten Summe als Zuschuss zahlen. Bei Bestandsverträgen greift diese Pflicht spätestens ab 01.01.2022.horstkoenemund / pixabay04.11.2024AdvertorialVertrauen gewinnen: So sorgen Werbemaßnahmen für erfolgreiche VertragsabschlüsseWerbemaßnahmen dienen heutzutage nicht nur dazu, um auf seine Produkte und Dienstleistungen bekannt zu machen, sondern auch um Vertrauen zu schaffen. Die Herausforderung besteht darin, die richtigen ... Vorheriger ArtikelVorheriger ArtikelbAV-Anpassung 2022: Darum ist Fachkompetenz so wichtigNächster ArtikelNächster ArtikelBundesarbeitsgericht stärkt Rechte von Frauen bei ungleicher Bezahlung
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