Caritas und Kölner Pensionskasse in Liquidation
Die Pensionskassen Caritas und Kölner Pensionskasse sind formell seit dem 31.12.2020 in Liquidation. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) entzog beiden Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit die Erlaubnis zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts.
„Das gute Geschäftsergebnis des Jahres 2019 zeigt, dass die Pensionskasse mit den Sanierungsbeschlüssen den richtigen Weg eingeschlagen hat“, so Olaf Keese noch im Sommer 2020. Keese war sowohl bei der Pensionskasse der Caritas, als auch bei deren Schwester, der Kölner Pensionskasse, Vorsitzender des Vorstands. Nun ist er Liquidator der beiden Pensionskassen.
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Denn mit Ablauf des 31.12.2020 wurde beiden Pensionskassen die Erlaubnis zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts entzogen. Der entsprechende Bescheid der BaFin wurde zum 31. Dezember bestandskräftig.
Bei den Pensionskassen liest sich das Ganze eher als ‚geordneter Rückzug‘: „Als letzten Schritt der Umsetzung des Sanierungskonzepts ist die Pensionskasse der Caritas (bzw. Kölner Pensionskasse) am 31.12.2020 formell in den Status der Liquidation gegangen.“
Überraschend kam der Schritt also nicht. Dass beide Kassen die Mindestkapitalanforderungen nicht mehr erfüllen konnten, war seit Längerem bekannt. Die vorgelegten Finanzierungspläne zur Beseitigung jener Unterdeckungen waren aus Sicht der BaFin unzureichend; das Neugeschäft längst eingestellt. Um den Kassen auch weiterhin das Neugeschäft zu erlauben, wären finanzielle Nachschüsse der Trägergemeinschaft notwendig gewesen - doch die gab es nicht.
Dass nun einige Publikumsmedien titelten, die BaFin habe die beiden Pensionskassen ‚dicht gemacht‘ erweckt den Eindruck, dass auch die Erfüllung bestehender Verträge vakant sei. Das allerdings trifft so nicht zu. So heißt es sowohl von der Pensionskasse der Caritas als auch von deren Schwester, der Kölner Pensionskasse, dass die bestehenden Altersvorsorgeverträge ihrer Mitglieder weiterhin planmäßig abgewickelt werden. Beide Kassen werden also noch über einen langen Zeitraum tätig sein. Wörtlich heißt es von beiden: „Für bestehende Vertragsbeziehungen sowie sonstige Vereinbarungen bedeutet der Liquidationsstatus daher keinerlei Veränderungen.“
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Beide Fälle stehen aber nichtsdestotrotz exemplarisch für die Probleme mehrerer Pensionskassen. Die BaFin nahm zeitweise etwa ein Drittel der aktiven Pensionskassen unter „intensive Aufsicht“. Die Pensionskasse der Steuerberater kämpft noch gegen einen solchen Erlaubnisentzug.