Oft müsse auf der Gebührenabrechnung danach gesucht werden, welche Gelder die Bank für sogenannte Buchungsgebühren berechne. Fallen diese deutlich höher aus als im Vorjahr, so sei dies ein Hinweis für entsprechende Kosten für Girocard-Zahlungen. Auch im "Preisaushang" oder dem "Preisleistungsverzeichnis" von Bank und Sparkasse seien diese mitunter versteckt.

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Kreative Begriffe verschleiern Kosten

Und die Banken lassen sich offenbar nichtssagende Begriffe einfallen, um die Gebühren nicht ausweisen zu müssen. Mitunter finde man Formulierungen wie "beleglose Buchungen", "Preis pro Posten" oder "Lastschrifteneinzug", wenn es um Girocard-Zahlungen gehe, berichtet das Onlineportal.

"Beleglose Buchungen" seien zudem ein Hinweis darauf, dass für weitere Transaktionen Gebühren berechnet werden: etwa für Mietzahlungen oder Gehaltseingänge. "Statt ehrlich und offen die Entgelte für Kartenzahlungen konkret zu nennen, werden diese im Preisverzeichnis regelmäßig unter Buchungsposten versteckt", kritisiert Niels Nauhauser, Bankenexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Positiv immerhin: Überregionale Banken wie Deutsche Bank, Post- oder Commerzbank würden aktuell noch nicht solche Gebühren berechnen. Aber auch das könne sich künftig ändern, gibt biallo.de zu bedenken. Auch höherpreisige Kontomodelle bei den betroffenen Regionalbanken, die in der Regel mehr Services zum Pauschalpreis inkludieren (Premiumkonten), seien bisher davon verschont geblieben.

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Was aber tun, wenn man von Girocard-Gebühren betroffen ist? Neben Bargeldzahlung empfiehlt das Portal, auf Kreditkarten umzusteigen, etwa Mastercard oder Visacard. Oder das Smartphone zu nutzen. Auch für Google Pay, Apple Pay und ähnliche Bezahlfunktionen per Smartphone seien gebührenfrei.

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