Muss unbezahlter Urlaub genommen werden, um für den schwererkrankten Partner oder das schwererkrankte Kind zur Verfügung zu stehen?
Muss unbezahlter Urlaub genommen werden, um für den schwererkrankten Partner oder das schwererkrankte Kind zur Verfügung zu stehen?Manche Erkrankungen erfordern zeitweise oder gar dauerhaft die Betreuung der erkrankten Person. Eltern oder Ehegatten, die für die Betreuung der erkrankten Person unbezahlten Urlaub nehmen müssen, können Einkommensverluste mit der Versicherungssumme abmildern.Mylene2401 / pixabay