VorlesenPausieren 1/6Karenz- und WartezeitenJe nach Erkrankung finden sich unterschiedliche Wartezeiten in den Bedingungswerken (z.B. Krebs: Wartezeit 6 Monate / Bypass-OP 3 Monate). Aufgepasst: Wird später die Versicherungsleistung erhöht, gilt die Wartezeit erneut für den Betrag der Erhöhung. Schwierigkeiten kann die Wartezeit auch bei folgender Formulierung bringen: Innerhalb der Wartezeit tritt eine Vorstufe einer bedingungsgemäß versicherten schweren Erkrankung auf, die für sich genommen noch keine Leistung auslöst. Verschlimmert sich die Erkrankung im Laufe der Zeit und tritt nach Ablauf der Wartezeit in ein Stadium, das einen Zahlungsanspruch auslösen würde, besteht kein Anspruch auf Leistungen.webandi / pixabay04.11.2024AdvertorialVertrauen gewinnen: So sorgen Werbemaßnahmen für erfolgreiche VertragsabschlüsseWerbemaßnahmen dienen heutzutage nicht nur dazu, um auf seine Produkte und Dienstleistungen bekannt zu machen, sondern auch um Vertrauen zu schaffen. Die Herausforderung besteht darin, die richtigen ... Vorheriger ArtikelVorheriger ArtikelAllianz senkt Rentenfaktor bei Privatrenten-VerträgenNächster ArtikelNächster ArtikelRentenversicherungen: Kann Allianz die Führung ausbauen?
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