Lebensversicherung: Berufsunfähigkeit bei Maklern Nummer 1
Versicherungsmaklerinnen und -makler beraten in der Lebensversicherung häufig zu Berufsunfähigkeits-Policen: auch marktnahe Altersvorsorge-Lösungen sind populär. Hingegen spielen Garantie-Produkte immer weniger eine Rolle. Das zeigt eine aktuelle Umfrage.
Welche Produkte in der Lebensversicherung bieten Versicherungsmakler bevorzugt an? Dieser Frage widmet sich aktuell das Institut für Vorsorge und Finanzplanung. Das Ergebnis zeigt: Mittlerweile sind Berufsunfähigkeits-Policen bei den ungebundenen Vermittlern die Nummer eins. Beinahe jeder zweite Makler (46 Prozent) gibt zu Protokoll, dass er „mehrmals monatlich“ zu derartigen Produkten berät, 32 Prozent immer noch ein bis dreimal im Monat. Mit „seltener“ oder „nie“ antwortet hingegen nur etwa jeder vierte Makler.
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Ein deutlich negativer Trend zeigt sich hingegen bei Altersvorsorge-Produkten. Knapp ein Drittel der Makler gibt an, dass sie keine klassischen Policen mehr vermitteln. Stattdessen setzen sie verstärkt auf kapitalmarktnahe Produkte. 64 Prozent geben an, mehrmals monatlich (29 Prozent) oder mindestens ein bis dreimal im Monat zu „fondsgebundenen Tarifen ohne Garantien“ zu beraten. Doch auch Garantien spielen in dieser Produktgattung noch eine Rolle: 27 Prozent beraten mehrmals monatlich zu „fondsgebundenen Tarifen mit Garantien“, 31 Prozent wenigstens ein bis dreimal im Monat (siehe Grafik).
“Die Corona-Krise hat alle Hoffnungen auf einen raschen Zinsanstieg zunichtegemacht. So ist es nicht verwunderlich, dass ein Großteil der Lebensversicherer ihre Überschussbeteiligung für das Jahr 2021 zum Teil deutlich senken mussten. Die Folge: klassische Rententarife lohnen immer weniger“, kommentiert das IVFP den negativen Trend. Die Anlage in (Aktien)fonds sei im Niedrigzins-Umfeld aktuell die einzige Möglichkeit, auskömmliche Renditen zu erzielen. „Aber auch bei fondsgebundenen Tarifen gewähren lange nicht mehr alle Versicherer den Erhalt der eingezahlten Beiträge“. Entsprechend verzichten auch viele Makler darauf, die Policen anzubieten.
Bei jenen Maklern, die noch zu Garantieprodukten beraten, zeigt sich ein hohes Sicherheitsbedürfnis der Kunden. Mehr als die Hälfte fragten ein Garantieniveau von mindestens 100 Prozent nach. Das wird künftig schwieriger werden. Mehrere Versicherer, darunter der Branchenführer Allianz, bieten künftig im Neugeschäft keine Policen mit 100prozentigem Beitragserhalt mehr an.
Grundfähigkeiten und Dread Disease mit kleinen Achtungserfolgen
Noch vor den Altersprodukten der modernen Klassik -stark vereinfacht klassische Rentenversicherungen mit abgespeckten Garantien- kann sich die Grundfähigkeitsversicherung platzieren. 14 Prozent beraten hierzu regelmäßig, 22 Prozent mindestens ein bis dreimal pro Monat. Sie erringt damit einen Achtungserfolg. Die Policen werden als Alternative zu Berufsunfähigkeits-Policen angeboten, sind aber auch in der Vermittlerschaft höchst umstritten. Denn sie sichert nicht direkt die Arbeitskraft ab: Gezahlt wird erst, wenn eine oder mehrere laut Vertrag definierte Grundfähigkeiten (z.B. Sehen, Hören, Gehen, Sprechen, Denken) zu einem bestimmten Grad eingeschränkt ist. Oft kein oder ungenügender Schutz bei psychischen Krankheiten sowie wenig standardisierte Bedingungswerke bergen zudem Haftungsrisiken für die Maklerschaft.
Ebenfalls beliebt: sogenannte Schwere-Krankheiten- oder Dread-Disease-Versicherungen. Der Versicherer zahlt bei diesen Verträgen, wenn eine laut Vertrag vereinbarte Krankheit auftritt. Der Nachteil dieser Verträge: Sie stecken voller medizinischer Fachausdrücke, die auch für Makler schwer verständlich sind. Oft bleibt für den Laien unklar: bei welchen Krankheitsdefinitionen handelt es sich um gängige Krankheitsbilder – und wo sind Fallstricke versteckt, die ein Eintreten des Versicherungsfalls unwahrscheinlich machen? So sind in der Regel nur fortgeschrittene Stadien von Krankheiten abgesichert, der Schutz bei psychischen Erkrankungen ist teils sehr stark eingeschränkt - wenn er überhaupt enthalten ist.
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Hintergrund: Befragt wurden 125 Versicherungsvermittler. Rund 81 Prozent waren als Versicherungsmakler nach § 34 d der Gewerbeordnung tätig, 17 Prozent als Mehrfachvertreter nach § 34 d. 46 Prozent hatten auch eine Zulassung als Finanzanlagevermittler nach § 34 f.