Die Zahl der Beschwerden über Versicherer stieg demnach von 7.851 in 2019 auf 8.216 in 2020: eine Zunahme um knapp 4,65 Prozent. Am häufigsten wurde demnach die Art der Schadenbearbeitung und die Höhe der gezahlten Versicherungssumme moniert. 102 Beschwerden bezogen sich auf Betriebsschließungs-Policen: Das Gros der Versicherer weigerte sich, Hotels und Gastronomen voll zu entschädigen, wenn die Firma infolge einer Corona-Allgemeinverfügung dicht machen musste.

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Die Beschwerden über Banken und Kreditinstitute stiegen noch deutlicher: auf 9.547, nachdem im Jahr zuvor 8.525 Eingaben gezählt wurden. Häufige Beschwerdegründe seien alltäglich genutzte Bankprodukte gewesen, etwa zu Kontoführungsgebühren oder Überweisungen. Vergleichsweise selten führten hingegen Gründe der Coronakrise zu Unzufriedenheit: etwa, wenn bestimmte Dienstleistungen vorübergehend eingeschränkt waren. Das betraf 105 Verbraucher-Eingaben.

Auch der Streit über Zinsanpassungsklauseln in bestimmten Prämiensparverträgen der Sparkassen beschäftigte die BaFin, berichtet dpa. Die öffentlichen Institute hat Klauseln in ihren Verträgen festgeschrieben, die aus Sicht des Verbraucherschutzes Kundinnen und Kunden zu Unrecht benachteiligen, indem der Zins einseitig nach unten korrigiert wird. Laut Urteilen des Bundesgerichtshofes (BGH) sind diese Klauseln unwirksam (u.a. BGH-Urteil vom 17.02.2004, AZ: XI ZR 140/03 sowie BGH-Urteil vom 14.03.2017, XI ZR 508/15).

Auch Versicherungs-Ombudsmann mit mehr Beschwerden

Die BaFin ist aber nicht die einzige Adresse, wenn Kundinnen und Kunden mit ihrem Versicherer unzufrieden sind. Eine weitere wichtige Anlaufstelle ist der Versicherungsombudsmann: die offiziell anerkannte Beschwerdestelle der Versicherer. Auch dieser hat eine leicht steigende Zahl an Beschwerden im Krisenjahr 2020 zu verzeichnen, wie aus seinem aktuellen Tätigkeitsbericht hervorgeht. 17.413 Anträge auf Schlichtung zählte demnach die Stelle um Wilhelm Schluckebier, davon wurden 13.248 als zulässig anerkannt. Die Zahl der zugelassenen Beschwerden stieg so um knapp drei Prozent. Im letzten Jahr waren 13.006 zulässige Beschwerden eingereicht worden.

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Abgewiesen wurden insgesamt 3.430 Beschwerden, wie der Ombudsmann berichtet. Häufigste Ursachen für die Nichtanerkennung waren, dass kein eigener versicherungsvertraglicher Anspruch bestand (927 Eingaben) oder der Vorwurf vom Beschwerdeführer nicht weiter verfolgt wurde (800 Eingaben). 795 Verträge betrafen die Private Krankenversicherung, die eine eigene Beschwerdestelle hat: Auch dann wird der Schlichtungsstreit nicht weiter bearbeitet.