Bereits seit 2001 gibt es dem Ombudsmann für Versicherungen, eine Schlichtungsstelle der Versicherungswirtschaft in Berlin. Am Freitag informierte Ombudsmann Wilhelm Schluckebier über die Beschwerdetätigkeit der Verbraucher. Insgesamt 13.248 zulässige Beschwerden seien im Berichtsjahr bei der Schlichtungsstelle eingegangen. Das sind 0,4 Prozent mehr als 2019. Im Vorjahr war das Beschwerdeaufkommen um 8,1 Prozent gesunken. Das geht aus dem Tätigkeitsbericht 2020 der Verbraucherschlichtungsstelle Versicherungsombudsmann hervor.

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Zusammen mit den unzulässigen und von den Beschwerdeführern nicht weiterverfolgten Vorgängen seien in Summe 18.133 Verfahren beendet worden. Davon seien 4.031 Beschwerden als unzulässig eingestuft worden. Knapp ein fünftel der unzulässigen Beschwerden (19,9 Prozent) waren zur Privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Hierfür ist jedoch der PKV-Ombudsmann zuständig. Weitere 811 Rügen seien von den Beschwerdeführern nicht weiterverfolgt worden.

In diesen Bereichen gab es die meisten Beschwerden

Beim Großteil der 18.133 Verfahren beklagte sich die Verbraucher über den Versicherer. Dies war in 17.413 Fällen so. Das entspricht einem Anteil von 96,0 Prozent. Lediglich in 298 Fällen wurde sich über einen Vermittler beklagt. Von diesen 298 Beschwerden waren allerdings nur 93 Beschwerden zulässig. Damit wurden etwa zwei Drittel der Beschwerden über einen Versicherungsvermittler als unzulässig eingeordnet. Die durchschnittliche Verfahrensdauer der zulässigen Beschwerden sei leicht gesunken. Diese liegen nun durchschnittlich 70 Tagen. Im Vorjahr hatte die Dauer noch bei 77,2 Tagen gelegen.

Sorgenkind Numero eins ist die Rechtsschutzversicherung. Hier ist die Zahl der Beschwerden im vergangenen Jahr um knapp 9,6 Prozent auf 3.904 gestiegen. Im 2019er Bericht hatte der Wert 15,1 Prozent unter dem 2018er Zahlen gelegen. Die Rechtsschutz-Police bleibt mit einem Anteil von 29,3 Prozent die Sparte mit den meisten zulässigen Beschwerden. Gesunken ist die Zahl der Eingaben im Bereich der Lebensversicherung. Hier gab es immerhin 10,1 Prozent weniger Unmutsäußerungen. Damit erhielt der Ombudsmann 3.311 Beschwerden.

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Dafür kletterten die Beschwerden über Kfz-Versicherungen. Diese wuchsen von 2.961 auf 3.210 Eingaben. Damit erreichten sie einen Anteil von 17,5 Prozent am Gesamtaufkommen der zulässigen Beschwerden. Wobei der Kasko-Schutz 9,1 Prozent und der Haftpflicht-Schutz 8,4 Prozent der Gesamtheit ausmacht. Jede zehnte Beschwerde (9,8 Prozent) gab es in der Gebäudeversicherung. Hier waren es genau elf Beschwerden weniger und damit 1.349 Beschwerden.