Der Ombudsmann der privaten Kranken- und Pflegeversicherung hat im Jahr 2020 weniger Beschwerden von Versicherten bekommen, wie der aktuelle Tätigkeitsbericht zeigt. 5.906 Eingaben erreichten die Schlichtungsstelle unter Leitung von Heinz Lanfermann, während es im Jahr zuvor noch 5.953 waren. Das geht aus dem aktuell veröffentlichten Tätigkeitsbericht des PKV-Ombudsmanns hervor.

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Damit unterschreitet das Krisenjahr 2020 sogar den Mittelwert für die Jahre 2010 bis 2020: Im Schnitt der Jahre zählte er 6.223 Antragseingänge. 85,9 Prozent der Anträge entsprach dabei den Vorgaben und führten dazu, dass ein Verfahren eingeleitet wurde. 832 Anträge wurden hingegen abgelehnt (siehe Grafik).

Antragseingänge beim PKV-Ombudsmann in den Jahren 2009-2020Tätigkeitsbericht PKV-Ombudsmann 2020

Der Ombudsmann wertet die Zahl der niedrige Beschwerden -im Verhältnis zur Gesamtzahl der Verträge- als Erfolg. “Unter Berücksichtigung der über 40 Millionen bestehenden Verträge in der Krankheitskostenvoll-, Zusatz- und Pflegeversicherung, für die der Ombudsmann (…) zuständig ist, liegt die Zahl der Fälle, in denen ein Schlichtungsverfahren zur Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten angestrebt wurde, bei unter 0,02 Prozent“, schreibt Lanfermann.

Krankenvollversicherung: Prämienanpassungen häufiger Streitpunkt

Das Gros der Eingaben bezog sich auf die Krankheitskostenvollversicherung: 3.849 Beschwerden und damit 75,9 Prozent des gesamten Beschwerdeaufkommens betrafen PKV-Volltarife. Gemessen am Gesamtbestand der Verträge (8,73 Millionen) entspricht das einer Beschwerdequote von 0,04 Prozent.

Anzahl der Beschwerden und Beschwerdegründe in der Krankheitskostenvollversicherung 2020PKV-Ombudsmann Tätigkeitsbericht 2020

Schaut man auf die Beschwerdegründe bei Volltarifen, bezogen sich die meisten auf Gebührenstreitigkeiten (861 Beschwerden bzw. 22,4 Prozent). Hierbei geht es um die Frage, ob ärztliche und zahnärztliche Leistungen korrekt abgerechnet wurden. Fragen hinsichtlich der medizinischen Notwendigkeit (765 Eingaben bzw. 19,9 Prozent) folgen auf dem zweiten Rang. Hier wird darum gestritten, ob der Versicherer überhaupt für eine Behandlung zahlen muss.

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Auf Zusatzversicherungen bezogen sich 1.074 (21,1 Prozent) Eingaben. Wichtigste Beschwerdeursache sind bei diesen Ergänzungs-Policen Fragen der Vertragsauslegung, die bei 285 Eingaben bzw. 26,5 Prozent Streitthema waren. Das resultiert zum Teil daraus, dass die Zusatzverträge recht komplex gestaltet sind. Das führt zu Unstimmigkeiten darüber, in welchem Umfang der Versicherer Leistungen zu erbringen hat - und ob überhaupt.