2. Leistung in KIG 1-2 (ohne Vorleistung der GKV)Auch hier ist die prozentuale Erstattung von mindestens 80 Prozent zu empfehlen. Da die vollständige kieferorthopädische Behandlung in KIG 1 und 2 aus eigenen Mitteln zu tragen ist, darf die Leistungsbegrenzung nicht zu niedrig ausfallen. Sehr gut sind Tarife, die in KIG 2 unbegrenzt leisten. Mindestens 3.500 – 4.000 Euro sollten auf jeden Fall zur Verfügung stehen. Beachten: Die Zahnzusatzversicherung leistet auch in KIG 1-2 nur bei medizinischer Notwendigkeit. In KIG 1 ist das so gut wie nie der Fall. Daher ist die Zahnzusatzversicherung vornehmlich für KIG 2.jarmoluk / pixabay